Hohe Strafe wegen Marktmanipulation
jur München – Wegen Insidergeschäften und Marktmanipulation in großem Stil hat das Landgericht München I den 45-jährigen Geschäftsmann Peter S. zu einer hohen Haftstrafe verurteilt. Für fünf Jahre und drei Monate soll der Düsseldorfer hinter Gitter, wie die bayerische Justiz mitgeteilt hat. Der Prozess lief seit Anfang April (vgl. BZ vom 9. April), das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Mann wurde verurteilt, weil er bei mehreren Aktiengesellschaften Kapitalerhöhungen vorgetäuscht sowie über von ihm veranlasste Orders und Gegenorders einen täuschenden Börsenpreis erzeugt hatte. Das umfassende und frühzeitige Geständnis habe sich strafmildernd ausgewirkt, teilte das Gericht mit.