Hongkong baut Brücke zu Chinas Börsenplätzen

Vereinbarung mit Schanghai und Shenzhen

Hongkong baut Brücke zu Chinas Börsenplätzen

nh Schanghai – An der Hongkonger Börse verstärken sich Hoffnungen, dass Anleger auf dem chinesischen Festland sich schon bald über die Handelsbrücke Stock Connect an Börsengängen in der Sonderverwaltungszone beteiligen könnten. Im Blick stehen dabei zum Beispiel der Börsengang des Smartphone-Herstellers Xiaomi sowie andere Neuemissionen, die Aktien mit Mehrfachstimmrechten nutzen.Wie Hong Kong Exchanges (HKEx) am Mittwoch mitteilte, hat der Marktbetreiber eine entsprechende Vereinbarung mit den Festlandbörsen in Schanghai und Shenzhen erzielt. Es dürfte nach Ansicht von Experten allerdings noch einige Monate dauern, bis eine Anpassung des regulatorischen Rahmens für das Stock Connect System erfolgen kann. Verschiedene KlassenKürzlich hatten die Shanghai Stock Exchange und Shenzhen Stock Exchange mitgeteilt, dass das vor zwei Jahren etablierte Stock Connect System, mit dem ein Handelslink zwischen den Börsen in Schanghai und Shenzhen und dem Hongkonger Markt geschaffen wurde, nicht für Engagements bei Unternehmen, die mit verschiedenen Aktienklassen auftreten, genutzt werden könne. Dahinter steht die Überlegung, aus Anlegerschutzaspekten heraus chinesische Retail-Investoren vor Engagements in Aktiengattungen abzuschirmen, mit denen sie bislang keinen Umgang hatten. Die Entscheidung wurde als empfindliche Zurücksetzung für die HKEx verstanden, nachdem man in Hongkong einen neuen Modus geschaffen hatte, um künftig chinesische Start-ups und Technologiefirmen unter Nutzung der sogenannten Dual Class Shares zu Börsengängen in Hongkong zu animieren. Dabei hoffte man insbesondere auch, dass chinesische Festlandanleger sich breit in diesen neuen Werten engagieren würden. Dauerhafter EinflussXiaomi war Anfang Juli mit ihrem rund 4 Mrd. Euro schweren Initial Public Offering (IPO) in Hongkong das erste Unternehmen, das die neuen Regularien genutzt hat. Dual Class Shares sind insbesondere an der Wall Street gang und gäbe. Die Konstruktion erlaubt es den Gründern von Start-up-Unternehmen, mit einem Börsengang Kasse zu machen, sich aber über die Begebung von Aktienklassen mit Mehrfachstimmrechten einen dauerhaften Einfluss auf ihre Unternehmen zu sichern. Der Regimewechsel in Hongkong dürfte eine ganze Reihe von chinesischen Technologiefirmen dazu animieren, einen Börsengang in der Sonderverwaltungszone anzugehen, anstatt auf die New Yorker Börsen auszuweichen, wie im Markt erwartet wird. Bislang war man dabei davon ausgegangen, dass diese Emittenten im Nachgang zu ihrem Börsengang starke Rückendeckung von chinesischen Festlandanlegern finden würden, die an ihren heimischen Märkten kaum Gelegenheit haben, sich an größeren Technologiefirmen zu beteiligen.