HRE-Kläger erhalten 190 Mill. Euro
mic München
Die Milliardenklagen ehemaliger Anteilseigner gegen die Hypo Real Estate Holding (HRE) sind mit Vergleichen großteils beigelegt worden. Dies teilte die Finanzagentur der Bundesrepublik Deutschland mit, die den vom Bund gegründeten Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (FMS) verwaltet und dessen Beteiligungen betreut. Die FMS hatte die HRE im Jahr 2009 vollständig übernommen. Die Aktionäre erhielten nun 190 Mill. Euro, teilte die Finanzagentur mit.
Klagemarathon endet
Mit dem Vergleich ist ein Klagemarathon, der sich über ein gutes Dutzend Jahre hinzog, beendet. Anfangs hatten sich die HRE-Anteilseigner gegen die Zwangsverstaatlichung gewandt, ihre Klagen wurden jedoch alle abgewiesen. Als erfolgversprechender erwies sich der Vorwurf, dass die Aktionäre 2007 über die wahre Lage der Bank im Unklaren gelassen worden seien. Vor acht Jahren stimmte das Oberlandesgericht München in einem Musterverfahren dieser Sichtweise zu und untermauerte damit Schadenersatzansprüche gegen die HRE. Seither war das Verfahren beim Bundesgerichtshof anhängig.
Die von den Vergleichen betroffenen Verfahren hätten einen Streitwert von rund 930 Mill. Euro zuzüglich zwischenzeitlich aufgelaufener Prozesszinsen von rund 535 Mill. Euro, teilte die Finanzagentur mit. Die Vergleiche seien mit dem Musterkläger Christian Wefers, der von der Rechtsanwaltskanzlei Tilp vertreten worden sei, geschlossen worden.
Die Schadenersatzklagen seien damit zu 96% des gegen die HRE anhängigen Volumens erledigt, hieß es. „Wir halten den erzielten Vergleich für ein hervorragendes Verhandlungsergebnis für den FMS und damit für den Steuerzahler“, erklärte Jutta Dönges, die in der Finanzagentur für den FMS verantwortlich ist: „Ein weiteres Kapitel der Finanzmarktstabilisierung kann damit geschlossen werden.“
Die HRE hat die Rechtsform einer GmbH, die ausschließlich mit zahlreichen Gerichtsverfahren beschäftigt ist. Das Bundesfinanzministerium hatte bereits früher erklärt, dass vom Abschluss dieser Klagen abhänge, wann die HRE als Gesellschaft aufgelöst werden könne.