HRE-Kläger erheben schwere Vorwürfe
jur München – In das im Januar 2011 eröffnete Musterverfahren gegen die Hypo Real Estate (HRE) kommt Bewegung. Mittels eines Sachverständigengutachtens, das am Mittwoch beim Oberlandesgericht München (OLG) eingereicht wurde, will die Klägerseite dabei ihre Ansprüche untermauert sehen. Via Musterklage – zum Kläger wurde im Januar 2011 der Rechtsanwalt Christian Wefers bestimmt – fordern etliche Anleger Schadenersatz von der im Rahmen der Finanzkrise vom Staat geretteten Bank. Sie fühlen sich von dem damaligen Vorstandschef Georg Funke vor dem Beinahe-Zusammenbruch der Bank über den wahren Zustand des Instituts getäuscht.Mittels Gutachten werde nun belegt, dass die HRE die Kapitalmärkte von Juli 2007 an falsch informiert habe, teilte Tilp Rechtsanwälte, die den Musterkläger vertritt, am Donnerstag mit. Der Sachverständige, Gerald Preidl von der Londoner Valere Capital Partners LLP, habe konkret ermittelt, dass sich bereits im September 2007, zum Zeitpunkt der Herausgabe des Börsenzulassungsprospektes im Rahmen der Übernahme der Depfa, der Wertberichtigungsbedarf im CDO-Bestand der HRE auf mindestens 860 Mill. Euro belaufen habe. Die HRE hatte per Ad-hoc-Meldung Mitte Januar 2008 Wertberichtigungen auf den CDO-Bestand von 390 Mill. Euro mitgeteilt.”Wir kennen das Gutachten nicht und können diese Aussagen nicht nachvollziehen”, sagte am Donnerstag ein Sprecher der Bank. Da das Institut inzwischen in Staatsbesitz ist, müsste dieser bei einem rechtskräftigen Urteil oder einem Vergleich im Endeffekt geradestehen. Allein die an den Musterkläger Wefers abgetretenen Forderungen belaufen sich auf 900 Mill. Euro plus Zinsen.