Zinskartell

HSBC kommt in Kartellstreit ohne Geldstrafe davon

Der Europäische Gerichtshof bestätigt: Eine von der EU-Kommission verhängte Strafe gegen HSBC ist nichtig. Vollkommen entlastet ist die britische Großbank allerdings nicht – und es laufen weitere Verfahren.

HSBC kommt in Kartellstreit ohne Geldstrafe davon

rec Brüssel

Die britische Großbank HSBC bleibt in einem Kartellstreit mit der EU-Kommission von einer Geldstrafe verschont. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigt. Mit ihrem Urteil erklären die EuGH-Richter eine Geldstrafe in Höhe von 33,6 Mill. Euro gegen HSBC wie schon in erster Instanz für nichtig. Die EU-Kommission habe die Strafe unzureichend begründet, so der EuGH. Dessen ungeachtet bestätigte der EuGH die Einschätzung der Brüsseler Behörde, dass HSBC an dem Zinskartell beteiligt war.

In dem Fall geht es um eine Entscheidung der europäischen Wettbewerbshüter aus dem Jahr 2016. Seinerzeit verhängte die EU-Kommission Strafen von in Summe 485 Mill. Euro gegen HSBC, Crédit Agricole und J.P. Morgan Chase. Der Vorwurf: Die Großbanken hätten ein Kartell gebildet, um den Referenzzinssatz Euribor zu manipulieren.

Die französische und die amerikanische Bank traf es deutlich härter. Auch sie wehren sich gegen die Strafen. Das Gericht der EU verhandelte ihre Fälle 2022 in erster Instanz. Ein Urteilstermin steht noch nicht fest. Auch HSBC ist nicht aus dem Schneider: Die EU-Kommission verringerte die Geldstrafe 2021 in einem neuen Anlauf geringfügig auf 31,7 Mill. Euro. Auch dagegen klagt HSBC in einem separaten Verfahren.