Bankenregulierung

Hürdenlauf Basel-III-Umsetzung

Auf dem Weg zur Ziellinie beim Bankenpaket Basel III ist in Brüssel noch manches Hindernis zu überwinden.

Hürdenlauf Basel-III-Umsetzung

In der Leichtathletik gilt der 400-Meter-Hürdenlauf als eine der forderndsten Disziplinen. Durchhaltevermögen ist so gefragt wie Schnelligkeit, auf Koordination kommt es ebenso an wie auf Timing. Nach einer langen Stadionrunde ist erst im Ziel, wer auch das letzte Hindernis unfallfrei überwunden hat.

In der Brüsseler Regulierungsarena biegt das Bankenpaket Basel III auf die Zielgerade ein. Das EU-Parlament hat Position bezogen. Der Weg für die anstehenden Trilog-Verhandlungen mit EU-Kommission und Mitgliedstaaten dürfte frei sein. Die Ziellinie ist in Sicht – aber ob die Co-Gesetzgeber sie wie angestrebt im Sommer erreichen, ist offen.

Dafür spricht, dass sich das Parlament den Co-Gesetzgebern in wesentlichen Punkten angenähert hat. Das ist nicht selbstverständlich, nachdem der zuständige Berichterstatter Jonás Fer­nández aus Spanien mit so mancher Forderung für Aufsehen gesorgt hatte. Im Parlament haben sich beispielsweise jene durchgesetzt, die auf Übergangsfristen pochen, um auf die Finanzierung von Wohnimmobilien und Unternehmen ohne externes Kreditrating Rücksicht zu nehmen. Immobilienfinanzierer und Mittelständler atmen auf. Aber nur für den Moment – wohl wissend, dass letzten Endes wohl kein Weg an strikteren Eigenkapitalvorschriften vorbeiführt.

Überhaupt gefällt Bankverbänden, dass die Abgeordneten diversen Sonderbelangen Rechnung tragen. So kommt Volks- und Raiffeisenbanken mit ihrem Zentralinstitut DZ Bank wie auch Landesbanken mit ihren Beteiligungsstrukturen zugute, dass derartige Konstrukte in Bankengruppen und Finanzverbünden von zusätzlichem Eigenkapitalbedarf verschont bleiben sollen. Sparkassen können absehbar an ihrer bewährten Praxis festhalten, Verwaltungsräte über politische Gremien zu bestellen. Und Kredite an Bundesländer und Gemeinden sind weiterhin nicht mit Eigenkapital zu unterlegen.

Nicht alle Partikularinteressen finden Gehör. Das muss etwa der Verband für alternative Investments (BAI) frustriert feststellen. Auch beim Thema Gewerbeimmobilien hat sich das Parlament nicht bewegt. Falls die Co-Gesetzgeber um diese Anliegen bis ins Ziel einen Bogen machen, ist zumindest eine gute Begründung fällig.

Gegen einen erfolgreichen Schlussspurt in Brüssel spricht, dass längst nicht alle Hürden aus dem Weg geräumt sind. Offen ist die Frage, auf welcher Konsolidierungsebene der sogenannte Output Floor mit strikteren Eigenkapitalvorschriften in Bankengruppen greift: Nur auf höchster Ebene, wie es dem EU-Parlament vorschwebt? Oder für jedes einzelne Institut, was die Finanzminister bevorzugen? So oder so soll es gewisse nationale Spielräume geben – grundsätzlich einigen müssen sich die Verhandler dennoch.

Hinzu kommt, dass der Wirtschafts- und Währungsausschuss des EU-Parlaments mal eben eine zusätzliche Hürde aufgestellt hat: Er dringt darauf, den Umgang mit Kryptoassets auf den letzten Metern in die Basel-III-Verhandlungen aufzunehmen. Das kommt zwar nicht von ungefähr: Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht hat vor wenigen Wochen Empfehlungen dazu ausgesprochen. Eine ungeahnte Hürde auf der Zielgeraden, die beim Start so niemand hat kommen sehen, ist es trotzdem. EU-Kommission und Fi­nanzminister müssen erst mal schauen, wie sie die nehmen.

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