HUK-Coburg weist Check24 in die Schranken
mic München – Check24 muss sich dem Autoversicherer HUK-Coburg beugen. Das Landgericht Köln hat die “Nirgendwo Günstiger Garantie” verboten und den Online-Makler zu einer Schadenersatzzahlung in noch nicht festgelegter Höhe an die HUK-Coburg verdonnert. Die umstrittene Werbeaussage, der Check24-Kunde erhalte immer die besten Autoversicherungstarife, sei irreführend, urteilten die Richter. Tatsächlich habe das Vergleichsportal nur in 80 % der Fälle die günstigsten im Markt erhältlichen Tarife anbieten können (AZ: 84 0 76/19). Tarifnotensystem unzulässigDie beiden Unternehmen haben in den vergangenen Jahren schon mehrere Prozesse gegeneinander geführt, nachdem die HUK-Coburg den Versuch, mit Transparo ein konkurrierendes Vergleichsportal aufzubauen, im Jahr 2014 aus Kostengründen gestoppt hatte. Die Coburger lassen ihre Produkte seit dem Jahr 2017 auf keinem Vergleichsportal mehr listen, um keine Provisionen an die Portale zahlen zu müssen. Sie sind damit auch bei Check24 nicht vertreten. HUK-Coburg-Vorstand Jörg Rheinländer erklärte nun, das Gericht habe sich sehr klar für Transparenz ausgesprochen.Das Landgericht Köln nahm Check24 auch jenseits des Werbeversprechens in die Pflicht. Beispielsweise verbot die 4. Kammer für Handelssachen den Hinweis auf die angeblich schlechte Schadensregulierung der HUK-Coburg, die bei den Kunden erscheine, die in dem Portal angegeben hätten, ihr Auto bei der Klägerin versichert zu haben. Dieser Hinweis sei herabsetzend, weil er einseitig und zu wenig fundiert sei, urteilte das Gericht. Darüber hinaus stoppte es auch das Tarifnotensystem, mit dem das Portal die verschiedenen Anbieter miteinander vergleicht. Es sei in der konkreten Form unzulässig, denn es beruhe auf Eigenschaften, die für den Verbraucher nicht nachvollziehbar seien. Maßgeblich für die Vergabe der Noten seien stattdessen subjektive Bewertungen der Check24-Mitarbeiter gewesen, die für die Verbraucher nicht transparent gemacht würden und nicht auf objektiven Kriterien beruhten.Check24 kann gegen das aktuelle Urteil Berufung beim Oberlandesgericht Köln einlegen.