IDW bemängelt Entwurf für "Lex Wirecard"
bn Frankfurt – Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) bemängelt die legislativen Konsequenzen aus dem Wirecard-Skandal als unzureichend. Konkret fordert der Verein, mit Blick auf die Compliance in Unternehmen deren Vorstand stärker in die Pflicht und die Haftung zu nehmen. So verlangen die Prüfer “eine gesetzliche Klarstellung der Vorstandspflicht, ein angemessenes und wirksames Compliance-Management-System einzurichten, das wirtschaftskriminellen Handlungen vorbeugt”. Diese Einrichtung sei vom Aufsichtsrat zu bestätigen und vom Abschlussprüfer zu prüfen, heißt es in einer Mitteilung. Auch sollte der Vorstand verpflichtet werden, im Abschluss zu versichern, “dass ihm keine Tatsachen oder Gegebenheiten bekannt sind, die dem Fortbestand des Unternehmens für die nächsten zwölf Monate entgegenstehen”. Ferner regt das IDW an, die Strafverfolgung von Bilanzbetrug im Bereich organisierter Kriminalität beim Bundeskriminalamt zu zentralisieren. “Die im Referentenentwurf vorgeschlagenen Maßnahmen zur Stärkung der Unternehmensgovernance bleiben hinter dem Erforderlichen zurück und sind – auch vor dem Hintergrund der Gesetzesbegründung – teilweise unklar”, kritisiert IDW-Vorstandssprecher Klaus-Peter Naumann. Der Referentenentwurf des Bundesfinanz- und -justizministeriums für ein Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (“Lex Wirecard”) sieht vor allem striktere Regeln für Prüfer und für Outsourcer vor.