IDW rückt Greenwashing-Risiken zu Leibe
bn Frankfurt
Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) bringt die Zunft mit Blick auf Greenwashing auf eine Linie. Für 2022 hat der Verein am Donnerstag verbindliche Prüfungsstandards angekündigt. Vorab legte er einen Prüfungshinweis vor, der die aufsichtlichen Vorgaben der BaFin zu dem Thema berücksichtigt.
Im Zuge der EU-Offenlegungsverordnung bestehe die Sorge, dass Finanzunternehmen ihre Tätigkeiten und Produkte „grüner“ oder „sozialer“ darstellen könnten, als es in der Realität der Fall sei, heißt es. Erstprüfungen seien mit zahlreichen Anwendungsfragen verbunden, welche auch darauf zurückgingen, dass die Auslegung von Anforderungen der EU-Offenlegungs- und auch der Taxonomie-Verordnung weiter in der Diskussion sei: „Delegierte Rechtsakte der EU-Kommission liegen beispielsweise immer noch nicht final vor.“ Auch die neuen Prüf- und Überwachungspflichten durch BaFin und Wirtschaftsprüfer seien keine Garantie dafür, dass Greenwashing vollständig verhindert werde. Sie könnten das Risiko von Green- oder Social Washing jedoch deutlich reduzieren, erklärte IDW-Vorstandssprecher Klaus-Peter Naumann. Zu beachten sei, dass Prüfer Feststellungen „weitgehend“ nur im Prüfungsbericht darlegen dürften. Naumann: „Sollten Prüferinnen und Prüfer daher Fehler feststellen, ist zu hoffen, dass die Berichtsadressaten diesen zeitnah nachgehen.“