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IDW sensibilisiert Prüfer für BGH-Urteil

Die Folgen des jüngsten Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Banken sollen sich schon in deren Halbjahresberichten per Ende Juni zeigen. In diesem Sinne sensibilisiert das Institut der...

IDW sensibilisiert Prüfer für BGH-Urteil

bn Frankfurt

Die Folgen des jüngsten Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Banken sollen sich schon in deren Halbjahresberichten per Ende Juni zeigen. In diesem Sinne sensibilisiert das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) seine Mitglieder. „Wir erwarten, dass erste Auswirkungen des Urteils bereits im Halbjahresfinanzbericht zum 30.6.2021 zu sehen sein werden“, erklärt IDW-Vorstandssprecher Klaus-Peter Naumann auf Anfrage der Börsen-Zeitung. Dies betreffe sowohl die Bilanzierung von Rückstellungen als auch die Erläuterung der Schätzungen des jeweiligen Instituts.

Der Ende April in Karlsruhe ergangene Richterspruch treibt seit Wochen die Branche um. Konkret hat der BGH die Praxis, die Zustimmung der Kunden zu Gebührenerhöhungen als gegeben anzusehen, wenn sie angekündigten Änderungen der AGB nicht binnen zweier Monate widersprechen, für unzulässig erklärt. Die Postbank, auf deren AGB-Klauseln das BGH-Urteil zurückging, hat bereits angekündigt, Rückstellungen für etwaige Gebührenrückforderungen durch Kunden zu bilden. Die Bank geht nach Angaben vom Dienstag allerdings nicht davon aus, dass Kunden pauschal alle gezahlten Entgelte zurückverlangen können, wenn die entsprechenden Klauseln un­wirksam sind.

Die konkreten Auswirkungen für das einzelne Institut hingen von den jeweiligen vertraglichen Gegebenheiten ab, stellt Naumann fest: „Wir erwarten aber die Bildung von Rückstellungen, die bei einigen Institu­ten durchaus signifikant ausfallen können.“

Zwar sind Banken rechtlich nicht verpflichtet, Kunden ohne deren Aufforderung Gebühren zurückzuzahlen, wie er ausführt. Fraglich sei aber unter anderem, ob sie freiwillig Rückzahlungen einleiten werden.

Seinen Angaben zufolge werden sich die Wirtschaftsprüfer die weitere Analyse der Auswirkungen des BGH-Urteils, mit denen die Banken und deren Verbände sich derzeit befassen, „genau ansehen“. Dabei werde der Abschlussprüfer auch untersuchen, „ob die erforderlichen Schätzungen des Instituts angemessen vorsichtig ausfallen“.