IHK Frankfurt hat starke Bedenken wegen Börsenfusion

Kritik vor allem an Londoner Holding

IHK Frankfurt hat starke Bedenken wegen Börsenfusion

ku Frankfurt – Die Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main (IHK) hat starke Bedenken wegen der geplanten Fusion von Deutscher Börse und London Stock Exchange in ihrer gegenwärtigen rechtlichen und organisatorischen Ausgestaltung. In einer am Freitag veröffentlichten Erklärung geht es ihr in erster Linie um die geplante Holding-Gesellschaft der beiden Börsenbetreiber. Sowohl der Sitz der Holding als auch deren Entscheidungsorgane würden sich zukünftig in London befinden und unterlägen damit ausschließlich britischem Recht, stellt die Handelskammer fest. “Damit wären sie juristisch wie wirtschaftlich der Aufsicht hessischer Behörden faktisch weitgehend entzogen”, warnt sie. Finanzplatz geschwächtEs könne daher nicht nur nicht ausgeschlossen werden, sondern es sei sogar zu erwarten, dass die außerhalb des Einflussbereiches der hessischen Börsenaufsicht agierende Holding-Leitung in England Entscheidungen treffe, die die im Allgemeininteresse wahrzunehmende Funktion der Börse in Frankfurt nicht ausreichend berücksichtigen oder ihr gar zuwiderlaufen. “Dies könnte nicht nur zur Schwächung des größten inländischen Finanzplatzes in der Mainmetropole, sondern zum Nachteil der gesamten deutschen Wirtschaft führen”, befürchtet die Kammer.Die IHK fordert die Landesregierung daher auf, einer Fusion der Börsen nur zuzustimmen, wenn dieser eine rechtliche und tatsächliche Struktur zugrunde liege, die “frei von den Vorgaben eines englischen Holding-Vorstands” auch zukünftig die öffentlich sicherzustellende Funktionsfähigkeit der Börse im Interesse der Wirtschaft gewährleiste. “Die Börse ist eine Einrichtung mit öffentlichem Interesse und einer vitalen Dienstleistungsfunktion für die gesamte Volkswirtschaft eines Landes”, mahnt die IHK. Die Kammer, zumal als ehemalige Betreiberin der Börse in Frankfurt, und ihre Mitgliedsunternehmen hätten deshalb ein fundamentales Interesse daran, dass “auch zukünftig die Deutsche Börse die öffentlich-rechtliche Beliehenheit ihrer Aufgabe in Frankfurt ungehindert und frei vom Einfluss anderer Interessen wahrnehmen kann”, heißt es in der Erklärung weiter.Die gesetzlich fixierten Aufsichtsrechte durch die hessische Landesregierung müssten auch in Zukunft rechtlich wie wirtschaftlich uneingeschränkt sichergestellt bleiben, wird gefordert. “Die bisher im Genehmigungsverfahren bekannt gewordenen Einzelheiten zur Konstruktion der zukünftigen Börsenholding und ihrer Betriebsstätten lassen Zweifel daran aufkommen, ob dies auf Dauer gewährleistet ist”, so die IHK.