Immobilien-Plattform Zinsbaustein hat EU-Crowdfunding-Lizenz
bg Frankfurt
Das Fintech Zinsbaustein hat einen Meilenstein für seine Expansion erreicht. Denn als erste deutsche Plattform haben die Berliner die EU-weite Crowdfunding-Lizenz ECSP-VO (European Crowdfunding Service Provider-Verordnung) erhalten. Die BaFin habe die Lizenz mit Gültigkeit ab 21. Juni 2023 erteilt, wird mitgeteilt. Die ECSP-Verordnung vereinheitlicht EU-weit die Regelungen zum Betrieb von Schwarmfinanzierungsplattformen. Der harmonisierte Rechtsrahmen und hohe regulatorische Anforderungen sorgten nun für noch mehr Anlegerschutz, heißt es.
Volker WohlfahrtDie ECSP-Verordnung erleichtert nicht nur den EU-weiten Vertrieb von Investments in Finanzierungen, sondern verbessert vor allem die Transparenz und damit den Anlegerschutz.
„Die ECSP-Verordnung erleichtert nicht nur den EU-weiten Vertrieb von Investments in Finanzierungen, sondern verbessert vor allem die Transparenz und damit den Anlegerschutz, da nicht mehr die Einzeltransaktion, sondern die gesamte Aufbau- und Ablauforganisation der Plattform lizenziert wurde”, so Volker Wohlfarth, geschäftsführender Gesellschafter von Zinsbaustein.de.
Ein wichtiger Baustein für den erfolgreichen Einsatz der ECSP-VO werde noch das Inkrafttreten des Zukunftsfinanzierungsgesetzes sein, das die Benachteiligung der ursprünglichen deutschen Auslegung der Verordnung an die europäischen Bedingungen anpassen werde, heißt es. Zinsbaustein bereitet nun die Produkte sowie mögliche europäische Kooperationen zur Nutzung der Lizenz vor.
Zu den wesentlichen Vorteilen der Verordnung zählt, dass Crowdfunding-Plattformen nun auch Wertpapiere bis zu 5 Mill. Euro ohne Haftungsdach direkt vermitteln können. Außerdem können Projekte, die von der heimischen Aufsichtsbehörde zugelassen werden, EU-weit ohne weitere Zulassung durch ausländische Behörden angeboten werden. Das schaffe Zugang zum gesamten EU-Markt und werde zu europäischen Kooperationen zwischen unterschiedlichen Plattformen führen, sagt Wohlfarth.
Bei Volumina bis zur Schwelle von 5 Mill. Euro entfällt unter der ECSP-Verordnung die Prospektpflicht bei Projekten, dafür muss der Projektträger ein EU-weit standardisiertes Basisinformationsblatt für Anleger auf der Plattform bereitstellen. Dabei können sowohl Wertpapiere als auch Teilkreditforderungen von den Plattformen vermittelt werden.