Jaschinski-Prozess beginnt im ersten Quartal 2014
bl – Der Prozess gegen den ehemaligen Chef der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW), Siegfried Jaschinski (59), sowie fünf weitere ehemalige und ein amtierendes Vorstandsmitglied der Bank soll im ersten Quartal 2014 beginnen. Das teilte das Landgericht Stuttgart mit, das die Anklage der Staatsanwaltschaft wegen Bilanzfälschung in vollem Umfang zugelassen hat, wie die Börsen-Zeitung vorab berichtet hatte (vgl. BZ vom 31. Oktober). Neben Jaschinski und dem amtierenden Vize-Vorstandschef Michael Horn sowie den Ex-Vorstandsmitgliedern Hans-Joachim Strüder, Peter Kaemmerer, Joachim Schielke, Bernhard Walter und Rudolf Zipf wird zwei weiteren Mitarbeitern und zwei Abschlussprüfern der Prozess gemacht.Den Betroffenen wird vorgeworfen, mit falschen Angaben in Bilanzen und im Geschäftsbericht die wahren Risiken der Landesbank verschleiert zu haben. Die Bilanzen für 2005 und 2006 sind nach Auffassung der Staatsanwaltschaft ebenso falsch wie der Geschäftsbericht der LBBW von 2008. Die LBBW wollte sich auf Anfrage nicht äußern. Aufsichtsrat und der zuständige Ausschuss befassten sich mit dem Sachverhalt, sagte ein Sprecher auf Anfrage.Die Verteidiger erklärten, die “betroffenen Vorstände halten auch weiterhin die mit der Anklage erhobenen Vorwürfe unter tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten für unbegründet”. Die Bilanzierung habe der “bis Mai 2009 gültigen Fassung des Handelsgesetzbuches” entsprochen. Zum Vorwurf der Staatsanwaltschaft, der damalige Vorstand und dessen Wirtschaftsprüfer hätten die Risikolage der Bank in dem Ende April 2009 veröffentlichten Geschäftsbericht für 2008 nicht zutreffend dargestellt, heißt es in der Stellungnahme der Verteidigung, sowohl die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung als auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hätten den Geschäftsbericht nicht beanstandet. Die Betroffenen seien sicher, dass das weitere Verfahren zu einem “ihnen günstigen Ergebnis führen und das Landgericht Stuttgart die Vorwürfe im Ergebnis für unbegründet halten wird”.