Geldwäsche

Julius Bär darf wieder akquirieren

Julius Bär darf wieder Akquisitionen tätigen. Die Zürcher Vermögensverwaltungsbank informierte am Mittwoch über eine entsprechende Verfügung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma). Die Behörde hatte der Bank im Februar 2020 ein Verbot von...

Julius Bär darf wieder akquirieren

dz Zürich

Julius Bär darf wieder Akquisitionen tätigen. Die Zürcher Vermögensverwaltungsbank informierte am Mittwoch über eine entsprechende Verfügung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma). Die Behörde hatte der Bank im Februar 2020 ein Verbot von Transaktionen auferlegt, welche die operationellen Risiken, insbesondere die Geldwäscherisiken, sowie den Komplexitätsgrad der Organisation er­heblich erhöhen. Zu diesen verbotenen Transaktionen zählte die Finma ausdrücklich bedeutende Firmen­zukäufe.

Grund für die Maßnahme waren die von der Behörde festgestellten „schweren Mängel“ der Bank in der Geldwäschebekämpfung. Die Finma hat der Bank nun die erforderlichen Verbesserungen bescheinigt. Verfehlungen hatte sie unter anderem im Zusammenhang mit der Annahme mutmaßlicher Bestechungsgelder aus dem Fifa-Komplex sowie aus dem Umfeld des venezolanischen Erdölkonzerns PDVSA festgestellt.

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