Jürgen Fitschen muss vor Gericht
bn Frankfurt – Jürgen Fitschen, Co-Chef der Deutschen Bank, muss sich ab Ende April wegen versuchten Prozessbetrugs vor Gericht verantworten. Die 5. Strafkammer des Landgerichts München hat am Montag die Anklage der Staatsanwaltschaft “unverändert zur Hauptverhandlung zugelassen und die Nebenbeteiligung der Deutschen Bank angeordnet”, wie das Oberlandesgericht München mitgeteilt hat.Neben Fitschen sind angeklagt der ehemalige Deutsche-Bank-Vorstandsvorsitzende Josef Ackermann, Ex-Vorstandssprecher Rolf Breuer sowie die früheren Vorstandsmitglieder Tessen von Heydebreck und Clemens Börsig. Börsig und von Heydebreck wird zudem falsche uneidliche Aussage zur Last gelegt. Das Strafverfahren soll am 28. April beginnen. Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts München I hat zunächst 13 Verhandlungstermine bis 4. August vorgesehen. Noch sei nicht abzusehen, ob das Verfahren in dieser Zeit abgeschlossen werden könne, teilt das Oberlandesgericht mit. Sämtliche Vorwürfe stehen im Zusammenhang mit dem zivilrechtlichen Fall Kirch vs. Deutsche Bank.Erst im Februar vergangenen Jahres hatte die Deutsche Bank das zivilrechtliche Verfahren per Vergleich in Höhe von fast 1 Mrd. Euro beigelegt. Mit dem Strafverfahren erreichen die Folgen der Auseinandersetzung des verstorbenen Medienunternehmers Leo Kirch mit dem Institut nun einen neuerlichen Höhepunkt.Jürgen Fitschen hat wiederholt erklärt, er habe “weder gelogen noch betrogen”. Die Deutsche Bank teilte am Montag mit, sie kommentiere “grundsätzlich laufende Verfahren nicht”. Für alle aktuellen und ehemaligen Vorstandsmitglieder der Bank gelte die Unschuldsvermutung. Die Anleger am Aktienmarkt zeigten kaum eine Reaktion. Mit 29,42 Euro gingen Deutsche-Bank-Aktien gut behauptet aus einem minimal festeren Gesamtmarkt.Mit Josef Ackermann hatte zuletzt im vergangenen Jahrzehnt im Mannesmann-Prozess eine Spitzenkraft der Deutschen Bank neben weiteren Angeklagten vor Gericht gestanden, wegen Untreue. Neun Monate nach Zulassung der Anklage war der Prozess im Juli 2004 mit einem Freispruch für alle Angeklagten zu Ende gegangen.Nach Revision durch die Staatsanwaltschaft kam es im Oktober 2006 zu einem zweiten Verfahren, das später gegen eine Geldauflage eingestellt wurde. Fitschen, Ackermann, Börsig, Breuer und von Heydebreck hatte die Staatsanwaltschaft München im September vergangenen Jahres wegen versuchten Betruges in einem besonders schweren Fall angeklagt. Das Gesetz sieht hierfür eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor.”Die Anklagebehörde geht nach Abschluss der Ermittlungen davon aus, dass die fünf Angeschuldigten kollusiv zusammenwirkten, um das Oberlandesgericht München durch falsche Angaben zu täuschen und so eine Klageabweisung zu erreichen”, hieß es damals. Der Angeschuldigte Fitschen sei der gemeinsamen Verteidigungsstrategie der Beklagten bei seiner Parteianhörung nicht umfänglich gefolgt, habe jedoch “in sich nicht schlüssige Angaben” gemacht, um nachweislich falsche Angaben zu vermeiden und zugleich die Verteidigungsstrategie der Beklagten nicht durch eine klare Schilderung zu torpedieren.—– Nebenstehender Kommentar- Chronik Seite 3