Kabinettsbeschluss gegen Finanzkriminalität
Kabinettsbeschluss gegen Finanzkriminalität
Regierung bereitet Weg für neues Bundesamt, in dem Kräfte gebündelt werden sollen
fir Frankfurt
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Entwurf des Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetzes beschlossen, das unter anderem die Schaffung des Bundesamts zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF) 2024 regelt. Damit kann das Gesetz in den Bundestag gehen.
Bundesfinanzminister Christian Lindner zeigte sich in einer Mitteilung des Ministeriums zuversichtlich, dass es mit der Bündelung unterschiedliche Kompetenzen innerhalb der Geldwäschebekämpfung in der neuen Behörde und der Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen gelingen werde, dass künftig "auch die großen Fische ins Netz gehen". Damit werde eine "neue Ära" im Kampf gegen Finanzkriminalität eingeläutet.
Reaktion auf Regulierer-Kritik
Die Bundesregierung verspricht sich durch die auf den Weg gebrachten Neuerungen mehr Schlagkraft im Kampf gegen Geldwäsche. Sie hatte im August vergangenen Jahres in Reaktion auf einen wenig vorteilhaften Länderbericht des internationalen Anti-Geldwäsche-Regulierers Financial Action Task Force (FATF) angekündigt, unter anderem die neue Behörde zu schaffen, um dort aufgeführte Defizite zu beheben.
Die FATF hatte zuvor Deutschland erstmals seit 2010 einer Prüfung unterzogen, wie es um die Geldwäscheprävention bestellt ist. Sie hat ihr zwar Verbesserungen bescheinigt, sieht aber noch Nachholbedarf im Informationsaustausch und in der Beaufsichtigung des Nichtfinanzsektors, also etwa Immobilien, Glücksspiel, Autohandel, wo mehr als 300 Aufsichtsorgane tätig sind. Diese Zahl soll laut Bundesfinanzministerium reduziert werden.
Bündelung der Kräfte
Um der Kritik der FATF zu begegnen, setzt die Regierung auf die Bündelung der Kräfte im BBF, wo Analyse, strafrechtliche Ermittlungen und die Koordinierung der Geldwäscheaufsicht zusammengeführt werden sollen. Geplant ist, in diese die umstrittene Financial Intelligence Unit (FIU), die wegen schleppender Bearbeitung von Geldwäscheverdachtsmeldungen stark in Kritik geraten ist, und 2025 auch die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung zu integrieren.
Ebenfalls unter dem Dach des BBF wird die Aufsicht im Nichtfinanzsektor koordiniert. Sie soll auch unterstützend tätig werden, wenn Not am Mann ist. Das dezentrale Aufsichtssystem in der Verantwortung der Länder soll aber bestehen bleiben.
Tadel von Finanzwende
Wenig Anlass für Optimismus sieht die Bürgerbewegung Finanzwende. "Das Kabinett hat heute ein im Grunde wertloses Gesetz beschlossen", wird Konrad Duffy, Referent für Finanzkriminalität, zitiert: Zwar handele es sich beim BBF um einen guten Ansatz, doch der Gesetzentwurf setze dies "nicht einmal im Ansatz" um. Dem BFF werde es an allem mangeln – an Zuständigkeiten, Befugnissen und Ressourcen.