Kartellamt lässt Bezahldienst durch
Reuters Frankfurt – Das Bundeskartellamt erhebt keine Einwände gegen die ersten Schritte der deutschen Banken und Sparkassen auf dem Weg zu einem gemeinsamen Bezahlsystem. “Gegen die erste Umsetzungsstufe des Projekts, die bestehenden Dienste Paydirekt, Giropay und Kwitt künftig zusammenzuführen, haben wir keine kartellrechtlichen Bedenken”, sagte Kartellamtschef Andreas Mundt am Donnerstag. Einen Freibrief erteilt Mundt den Geldhäusern allerdings nicht. Die Institute erhielten nun Rechtssicherheit und könnten das Projekt zügig vorantreiben. “Hinsichtlich des Gesamtprojekts müssen die Banken zunächst ihre Pläne noch konkreter fassen, um weitere Fragen klären zu können.” Eine kartellrechtliche Einordnung des Vorhabens sei unabdingbar, da es sich um eine Kooperation der großen Mehrheit der Banken und Sparkassen handele.