BANKENVERBAND

"Kein Einlagenabwehrprogramm"

ski - Mit der neuen Reform, der zweiten seit 2011, ist die freiwillige Einlagensicherung der privaten Banken "wetterfest", weitere grundlegende Änderungen seien nicht zu erwarten, allenfalls gelegentliche "Nachschärfungen". Das sagte der...

"Kein Einlagenabwehrprogramm"

ski – Mit der neuen Reform, der zweiten seit 2011, ist die freiwillige Einlagensicherung der privaten Banken “wetterfest”, weitere grundlegende Änderungen seien nicht zu erwarten, allenfalls gelegentliche “Nachschärfungen”. Das sagte der Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes, Michael Kemmer, in einem Pressegespräch. Er bestätigte die Pläne, über die die Börsen-Zeitung am Freitag berichtet hatte. Sie seien “ein Baby unseres Präsidenten” Hans-Walter Peters.Mit der Reform, die den Schutz auf natürliche Personen und Stiftungen (soweit diese eigenes Vermögen verwalten) fokussiere, wolle man der Gefahr des Moral Hazard begegnen. Es habe Fälle von Einlagensicherungsarbitrage durch professionelle Investoren gegeben. Diese seien nicht schutzbedürftig. Neben der öffentlichen Hand und “bankähnlichen” Kunden verlieren auch Unternehmen den freiwilligen Einlagenschutz, soweit es sich um juristische Personen handelt. Bisher sind Kapitalgesellschaften vollumfänglich abgesichert. Für Versicherer und Versorgungswerke bleibt die Einlagensicherung theoretisch bestehen, doch praktisch dürfte der Schutz weitgehend entfallen, weil diese Adressen eher in bald nicht mehr geschützte Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen investieren, als dass sie in großem Umfang Tagesgeldkonten unterhalten. Zudem entfällt die Absicherung 2020 auch für Einlagen mit über 18-monatiger Laufzeit.Kemmer versicherte, die Reform sei – anders als wegen der Belastung der Banken durch die Negativzinsen der EZB vermutet werden könnte – “kein Einlagenabwehrprogramm”. Die Änderungen, durch die das geschützte Volumen um “einen deutlich dreistelligen Milliardenbetrag” sinke, seien unabhängig vom Zinsniveau nötig. So wären die Entschädigungssummen bei den Pleiten der Maple Bank (2,7 Mrd. Euro) und von Lehman Brothers Deutschland (über 6 Mrd. Euro) unter den künftigen Regeln um ein Drittel respektive sogar zwei Drittel geringer ausgefallen. Aufgrund der in Zukunft niedrigeren Bemessungsgrundlage könnten die Banken die Kostenexplosion durch Bankenabgabe und gesetzliche Einlagensicherung (2016 rund 1,4 Mrd. Euro) ein wenig kompensieren. Die Mitgliedsbanken zahlen jährlich eine Regelumlage von 0,6 Promille der geschützten Einlagen an den Fonds.