Kein Entgelt für Kreditrückzahlung
jsc Frankfurt – Banken dürfen für die vorzeitige Rückzahlung eines Immobilienkredites kein Entgelt verlangen, sofern der Kunde wirksam (“einvernehmlich”) gekündigt hat. Eine Klausel der Degussa Bank, die dafür eine Gebühr 300 Euro vorsah, sei unzulässig, so das Landgericht Frankfurt am Main (Az. 2-10 O 177/17). Ein Kündigungsrecht steht dem Kunden etwa zu, wenn er die Immobilie verkaufen oder zum Ende der Zinsbindung wechseln will, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), die Klägerin, schreibt. Die Bank äußerte sich am Montag nicht.Zulässig ist die Klausel “Bankauskunft 25 Euro” im Preisverzeichnis. Aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen folgt laut Urteil, dass nur Auskünfte über die wirtschaftliche Situation des Kunden an Dritte kostenpflichtig sind, nicht aber Kontoauskünfte an den Kunden selbst. Der VZBV kündigte Berufung an.