Kein Musterfall für alle Banken
Es gibt zahlreiche Banken, die ganz genau beobachten, was die L-Bank mit ihrer Klage gegen die Überwachung durch die EZB erreichen wird. Doch selbst wenn – was sich am Tag der mündlichen Anhörung beider Parteien noch nicht einmal ansatzweise abzeichnet – die L-Bank Erfolg haben sollte: Ein Freibrief für sämtliche Institute, die – ob gefühlt oder tatsächlich – unter EZB-Aufsicht fehl am Platz sind, wäre dieser Sieg nicht. Denn rein rechtlich handelt es sich um keinen Präzedenzfall, über den der EuGH da entscheidet. Das heißt: Jede Bank müsste eine eigene Klage einreichen, in der auf das Urteil im Fall der L-Bank nur als Gedankenstütze verwiesen werden könnte. Sollte das Gericht jedoch den Anwälten der L-Bank im wichtigsten Punkt der Klage zustimmen – die Einstufung einer staatlich abgesicherten Förderbank als bedeutendes Institut verstoße gegen die Regularien der EZB – könnte sich die EZB dafür entscheiden, alle Förderbanken wieder in die nationale Aufsicht zu entlassen. Das könnte neben der L-Bank auch die Rentenbank und die NRW Bank betreffen, zwei weitere Förderinstitute unter direkter EZB-Aufsicht.igo