KfW-Kredite sind für Leasing nutzbar

Börsen-Zeitung, 8.4.2020 kb Frankfurt - Leasing-Gesellschaften können nun einen KfW-Unternehmerkredit im Rahmen des Corona-Sonderprogramms 2020 für sich beantragen. Darauf weist der Bundesverband deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) in seinem...

KfW-Kredite sind für Leasing nutzbar

kb Frankfurt – Leasing-Gesellschaften können nun einen KfW-Unternehmerkredit im Rahmen des Corona-Sonderprogramms 2020 für sich beantragen. Darauf weist der Bundesverband deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) in seinem Newsletter hin. Voraussetzung zur Nutzung des Programms ist, dass die Leasing-Unternehmen nicht mit mehr als 25 % im Eigentum von Banken stehen. Leasing-Kunden wiederum sollen den Unternehmerkredit für die Zahlung von Leasingraten nutzen können. Eine entsprechende Klarstellung findet sich in den FAQs der KfW im Kundenportal für die Hausbanken, wie der BDL informiert.”Wir freuen uns, dass die KfW ihr Sonderprogramm für Leasing-Gesellschaften geöffnet hat. Dies ist eine gute Entwicklung für Leasing-Unternehmen und Leasing-Nehmer und damit ein wichtiger Beitrag, dass die KfW-Mittel in der Realwirtschaft ankommen”, erklärt Claudia Conen, Hauptgeschäftsführerin des BDL, der appelliert, die KfW-Fördermöglichkeiten zu nutzen und die Raten zu bedienen. Die Corona-Soforthilfe sei für Kleinstunternehmen und Soloselbständige konzipiert worden, um auch laufende Betriebskosten, wie Leasingraten, zu erfüllen.Darüber hinaus kämpft der Leasing-Verband seit März in verschiedenen Initiativen für eine Absicherungsgarantie – etwa durch die KfW – für gestundete Leasingraten. “Ansonsten laufen Leasing-Gesellschaften Gefahr, auf ihrer Refinanzierungsseite in nicht mehr steuerbare Risiken zu geraten”, so Conen.