Klage gegen Strafzinsen

Börsen-Zeitung, 7.7.2017 dpa-afx Reutlingen - Im Streit um mögliche Strafzinsen für Kleinsparer hat die Verbraucherzentrale (VZ) Baden-Württemberg eine Unterlassungsklage gegen die Volksbank Reutlingen eingereicht. Sie habe die Negativzinsen zwar...

Klage gegen Strafzinsen

dpa-afx Reutlingen – Im Streit um mögliche Strafzinsen für Kleinsparer hat die Verbraucherzentrale (VZ) Baden-Württemberg eine Unterlassungsklage gegen die Volksbank Reutlingen eingereicht. Sie habe die Negativzinsen zwar wieder aus ihrem Preisaushang gestrichen, sich aber geweigert, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, teilte VZ-Finanzexperte Niels Nauhauser am Donnerstag mit. Zuvor hatte das “Handelsblatt” darüber berichtet.Bei ihrer Abmahnung hatten sich die Verbraucherschützer auf einen inzwischen wieder zurückgenommenen Preisaushang bezogen, demzufolge unter anderem pro Jahr 0,5 % Minuszinsen auf komplette Guthaben auf dem Girokonto berechnet werden könnten. Getan hat die Bank dies aber noch nicht. Man wolle nun gerichtlich prüfen lassen, ob Negativzinsen für Geldanlagen über den Preisaushang wirksam eingeführt werden könnten, sagte Nauhauser.