Finanzmarktregulierung

Klagende Banken erhalten Geld aus Abwicklungstopf zurück

Die Sparkasse Köln Bonn hat sich vor Gericht erfolgreich gegen den Bescheid für die Vorab-Einzahlung in den europäischen Abwicklungsfonds gewehrt.

Klagende Banken erhalten Geld aus Abwicklungstopf zurück

Klagende Banken erhalten Geld
aus EU-Abwicklungstopf zurück

Gericht kippt Bescheide des Single Resolution Board

fed Frankfurt

Die Sparkasse Köln Bonn hat sich – wie auch andere Institute – erfolgreich vor Gericht gegen die von der Einheitlichen Europäischen Abwicklungsbehörde (Single Resolution Board) errechnete Vorab-Einzahlung in den einheitlichen Abwicklungsfonds (Single Resolution Fund) für 2023 gewehrt. Das könnte Weiterungen für andere Banken haben.

Das Europäische Gericht, die erste Instanz des EU-Gerichtshofs, erklärte den Bescheid an die Sparkasse Köln Bonn für nichtig – so wie zuvor auch schon unter anderem an die belgisch-französische Dexia. Denn die EU-Abwicklungsbehörde verlangte der Sparkasse einen Betrag ab, der über ein Achtel der gesamten Zielausstattung hinausgehe. Die Bestimmung jedoch lege „eine Obergrenze von 12,5% fest“, heißt es im Beschluss des Europäischen Gerichts.

Das Gericht mache in seinem Beschluss deutlich, dass die Deckelung der Einzahlungen bei 12,5% der Zielausstattung pro Jahr ein klares Limit darstelle und vom SRB nicht flexibel ausgedehnt werden könne, sagt Niklas Bartmann, Partner bei Sernetz-Schäfer und im vorliegenden Fall Rechtsvertreter der Sparkasse. „Die Banken, die gegen höhere Bescheide geklagt haben, haben Recht bekommen.“ Wenn nun auch noch der EuGH den Beschluss aufrechterhalte, "können die Banken, die geklagt haben, mit Rücküberweisungen der Behörde rechnen – anders als Institute, die nicht geklagt haben.“

Weiterungen für andere Banken

Das wiederum könnte Weiterungen auf andere Institute haben. „Zur Zeit sehen die Rechtsakte keine Möglichkeit vor, die es dem Single Resolution Board erlauben würde, die durch die Klagen entstehende Deckungslücke nur von den durch die Klagen profitierenden Instituten einzuziehen", argumentiert Bartmann. "Sollte der SRB nicht freiwillig die Bescheide gegen alle Institute (auch die nicht klagenden) aufheben, bin ich der Rechtsauffassung, dass alle Institute der Bankenunion die an die wenigen klagenden Institute zurückgezahlten Beiträge wieder auffüllen müssen.“

Interessant wird zudem die Frage, wann Institute aufgefordert werden, die Lücke zu schließen. Denn mittlerweile gibt es politische Überlegungen, die Beiträge an den SRF steuerfrei zu stellen. Sollte es dazu kommen, wäre aus Bankensicht relevant, ob sie Beiträge in den Fonds bereits jetzt oder erst für das Jahr 2024 oder 2025 zahlen müssen, da sie sie dann anders steuerlich behandeln könnten.

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