Geldwäscheprävention

Konstruktiver Dialog mit der Ordnungsmacht

Die jüngste Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), das Mandat des Sonderbeauftragten für Geldwäsche in der Deutschen Bank zu erweitern, ist kein Verwaltungsakt, den das Institut zähneknirschend hinnehmen muss...

Konstruktiver Dialog mit der Ordnungsmacht

Von Bernd Neubacher, Frankfurt

Die jüngste Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), das Mandat des Sonderbeauftragten für Geldwäsche in der Deutschen Bank zu erweitern, ist kein Verwaltungsakt, den das Institut zähneknirschend hinnehmen muss – zumindest muss diesen Schluss ziehen, wer der Lesart des Konzerns folgt. Von einem „konstruktiven Aufsichtsdialog“ mit der Aufsicht, an dessen Ende die Anordnung gestanden habe, war dort am Freitag die Rede. Fast warm ums Herz kann dem Beobachter werden bei der Vorstellung, wie Bank und Aufseher letztlich einvernehmlich beschließen, dass es wohl das Beste sei, das entsprechende Mandat der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG vorzeitig zu verlängern und auszudehnen. Andererseits führt einen konstruktiven Dialog ja auch der Autofahrer, den die Polizei herausgewunken hat, weil er mit Tempo 200 durch eine geschlossene Ortschaft gekachelt ist, oder der Passant, dem jemand mit vorgehaltener Schusswaffe gegenübertritt und „Geld her“ fordert.

Dass nicht alle Investoren der Interpretation der Deutschen Bank vom vertrauensvollen Austausch in Sachen Geldwäscheprävention und Terrorismusbekämpfung folgen wollen, ließ sich am Montag daran ablesen, dass Aktien der Deutschen Bank zu Wochenbeginn als Tagesverlierer im Dax geschlossen haben. Mit gutem Grund: Denn wenn die Aufsicht bei einem der größten Abwickler von Euro-Zahlungen weltweit abermals durchgreift, hat dies nicht nur Folgen für die Reputation. Die Anordnung schmälert auch die Ertragsaussichten: Solange die Aufseher, auch jene der US-Notenbank, in Frankfurt den Daumen drauf haben, verstetigen sich entsprechende Beschränkungen fürs Neugeschäft, welche die in der Restrukturierung steckende Bank daran hindern, das volle Ertragspotenzial zu heben.

Das Bild vom säumigen Konzern, der sich nicht um die Auflagen der Aufsicht schert, ist derweil ebenso schief wie jenes vom trauten Zwiegespräch auf Augenhöhe zwischen Bank und Aufsehern. Dem Vernehmen nach geht die Erweiterung des Mandats darauf zurück, dass der Konzern die regelmäßige Überprüfung von Kunden, denen mit Blick auf Geldwäsche ein hohes und mittleres Risiko beizumessen ist, inzwischen zwar neu strukturiert hat, nicht jedoch aber jene mit Blick auf Kunden mit einer niedrigen Risikoeinstufung. Auch soll die eine oder andere Frist gerissen worden sein. Es sind spektakulärere Verfehlungen denkbar. Andererseits wiegen sie schwer genug, dass die Aufsicht glaubt, am Ball bleiben zu müssen – und dass Stephan Wilken, der Geldwäschebeauftragte im Konzern, nun seinen Hut nehmen dürfte, wie „Süddeutsche Zeitung“ und „Handelsblatt“ unter Berufung auf informierte Kreise schreiben.

Damit bleibt einmal mehr festzustellen, dass die Beschäftigung mit Fragen der Geldwäscheprävention im Konzern selten Vorbote steiler Karrieresprünge im Konzern ist. Gerade das Amt des Geldwäschebeauftragten ist keines für Leute, die in der Bank langfristige Karrierepläne verfolgen: Wilken, der seine Position im Oktober 2018 antrat, ist der fünfte Mann in dieser Position seit 2013. Die durchschnittliche Amtszeit in diesem Zeitraum beläuft sich damit auf rund anderthalb Jahre. Dies mag verdeutlichen, wie intensiv sich die allesamt männlichen Experten in den zurückliegenden acht Jahren jeweils in die Materie haben einarbeiten können. Legt man Wilkens Äußerung zugunde, der zufolge sich das Mandat aufsichtlicher Aufpasser üblicherweise auf sieben bis neun Jahre, manchmal aber auch auf einen längeren Zeitraum erstreckt, könnten also noch mindestens drei Nachfolger in seiner Position konstruktiven Dialogen frönen.

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