Kreditnehmer kann nach Tilgung klagen

Börsen-Zeitung, 10.7.2020 fed Frankfurt - Kreditnehmer können Banken auch dann noch wegen missbräuchlicher Klauseln in einem Darlehensvertrag verklagen, wenn sie den Kredit bereits getilgt haben. Das hat der Gerichtshof der Europäischen Union in...

Kreditnehmer kann nach Tilgung klagen

fed Frankfurt – Kreditnehmer können Banken auch dann noch wegen missbräuchlicher Klauseln in einem Darlehensvertrag verklagen, wenn sie den Kredit bereits getilgt haben. Das hat der Gerichtshof der Europäischen Union in Beantwortung der Anfrage eines rumänischen Gerichts entschieden. Die Richter aus Mures hatten einen Fall zu beurteilen, in dem zwei private Bankkunden nach der vollständigen Tilgung eines Kredits eine Rückzahlung von Gebühren erstreiten wollten, die die Raiffeisen Bank beziehungsweise ein zur Société Générale gehörendes Institut nach ihrer Ansicht zu Unrecht in Rechnung gestellt hatten. Konkret geht es um Bearbeitungs- und Verwaltungsgebühren und Option der Banken, den Zins anzupassen.Die Luxemburger Richter haben klargestellt, dass kein Kunde schutzlos ist, weil er die Gebühren bereits bezahlt hat, die auf potenziell missbräuchliche Vertragsgestaltungen zurückgehen. Allerdings habe der nationale Gesetzgeber die Möglichkeit, Verjährungsfristen zu setzen, sofern sie die Durchsetzung von europäischen Verbraucherschutzrechten nicht unmöglich machen.