Verbraucherschutz

„Krisenklausel“ für Konsumkredite gefordert

Um Kreditkunden gegenüber Banken zu stärken, fordern die Verbraucherzentralen neue Stundungsregeln. Die Klausel könne etwa bei Arbeitslosigkeit und Krankheit greifen. Die Bankenbranche winkt ab.

„Krisenklausel“ für Konsumkredite gefordert

jsc Frankfurt

Banken und Sparkassen sollten nach Auffassung von Verbraucherschützern per Gesetz zu mehr Nachsicht im Umgang mit säumigen Kreditkunden verpflichtet werden: Die Logik eines Zahlungsmoratoriums, das in Deutschland im vergangenen Jahr wegen der Coronakrise zeitweilig ermöglicht worden war, könnte künftig auf persönliche und „pandemieunabhängige“ Krisen übertragen werden, schreibt das verbrauchernahe Institut für Finanzdienstleistungen (IFF) in einem Gutachten über den Markt von Konsumkrediten im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV). Die Politik müsse Geldgeber verpflichten, „eine Krisenklausel für Konsumkredite“ einzuführen, erklärt Verbandsvorstand Klaus Müller.

Zu Beginn der Coronakrise war es Kreditkunden zeitweilig möglich, die Raten mit Verweis auf die Pandemie vorübergehend auszusetzen. Künftig könnte die Höhe der Kreditrate in Abhängigkeit von Arbeitsplatzverlust oder Krankheit normiert werden, wie nun die Autoren des Gutachtens vorschlagen. Zugleich sollte die Regel aber nicht unbefristet gelten, um für Geldgeber verkraftbar zu sein. Das Gutachten schlägt hierzu einen Zeitraum von sechs oder zwölf Monaten vor. Der VZBV legt sich derweil in einer eigenen Stellungnahme nicht fest, wie eine Klausel konkret aussehen könnte. Der Verband kritisiert jedoch die aus seiner Sicht geringen Spielräume in Paragraf 498 Absatz1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Demnach ist eine Kündigung des Kreditvertrags möglich, wenn Darlehensnehmer mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise in Verzug sind und auch eine gewisse Höhe überschritten haben.

Der Bankenfachverband wies die Forderung auf Nachfrage zurück. Kredithäuser haben laut Verband ein Eigeninteresse daran, mit betroffenen Kunden Lösungen zu finden. „Dies ist bereits gelebte Praxis“, erklärte ein Sprecher und verwies auf den Verhaltenskodex des Verbands. Gegen Risiken aus Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit gebe es Restkreditversicherungen. Fast alle Kredite, nämlich rund 98%, würden ordnungsgemäß zurückgezahlt.