Kritik an Restkreditversicherung

Verbraucherschützer pochen nach BaFin-Studie auf Provisionsdeckel

Kritik an Restkreditversicherung

dpa-afx/lee Frankfurt – Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sieht die Höhe von Prämien und Provisionen für Restschuldversicherungen weiterhin kritisch. Bei der Prämienhöhe sei es zu keinen Verbesserungen für Verbraucher gekommen, heißt es in einer am Dienstag veröffentlichten Untersuchung der Behörde.”Damit bleibt der Fehlanreiz zum Verkauf der Restschuldversicherung erhalten und die Versicherung im Verhältnis zu anderen Versicherungen überteuert”, sagte Dorothea Mohn vom Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). “Das Einzige, was in einem ersten Schritt kurzfristig hilft, ist der Provisionsdeckel”, so die Verbraucherschützerin.Restschuld- oder Restkreditversicherungen springen ein, wenn der Darlehensnehmer arbeitsunfähig oder arbeitslos wird oder stirbt. Verbraucherschützer fordern seit längerem eine Reform und kritisieren die Versicherung als zu teuer. Bereits 2017 hatte die BaFin in einer Untersuchung festgestellt, dass Versicherer den Kreditinstituten für die Vermittlung von Restschuldversicherungen hohe Provisionen von zum Teil mehr als 50 % der Versicherungsprämie zahlten. Trotz öffentlicher Debatte und des Gesetzentwurfs für einen Provisionsdeckel sei es in der Praxis “noch nicht in nennenswertem Umfang zu Veränderungen bei den Provisionszahlungen gekommen”, heißt es in der aktuellen Untersuchung.Das Bundesfinanzministerium hatte im Frühjahr 2019 vorgeschlagen, Provisionen beim Vertrieb von Kapitallebensversicherungen und Restschuldversicherungen zu deckeln. Die Abschlussprovision bei Restschuldversicherungen soll auf maximal 2,5 % der Darlehenssumme begrenzt werden.Um einer Regulierung zuvorzukommen, hatte die Deutsche Kreditwirtschaft mit einer freiwilligen Selbstverpflichtung reagiert. Die teilnehmenden Banken und Sparkassen versprachen darin, drucktechnisch hervorzuheben, dass eine Versicherung zum Kreditvertrag nicht zwingend ist. Zudem wollten sie dafür Sorge tragen, dass Kredit- und Versicherungsvertrag deutlich zu unterscheiden sind, und die Kreditzusage von einem etwaigen Widerruf durch den Verbraucher nicht berührt wird (vgl. BZ vom 26.3.2019). Optischer Nachholbedarf Wie die BaFin-Studie ergab, weist die Mehrheit der untersuchten Kreditinstitute und Versicherer in den Vertragsunterlagen inzwischen zwar auf den freiwilligen Charakter des Abschlusses hin. Der Hinweis sei jedoch nicht immer deutlich genug hervorgehoben. Die Aufsichtsbehörde sieht Nachholbedarf bei der “optischen Gestaltung des Freiwilligkeitshinweises an exponierter Stelle”.Hinweise darauf, dass Verbrauchern mit geringerer Kreditwürdigkeit generell häufiger Restschuldversicherungen verkauft werden als Kunden mit besserer Bonität, konnte die BaFin dagegen nach eigenen Angaben nicht finden.