Länder dringen auf verbindliche Quote
wf Berlin
Die Länder haben mit ihren Wünschen zur Novelle des Gesetzes von Frauen in Führungspositionen dem Wunsch nach weiblicher Beteiligung in der Unternehmensspitzen Schwung verliehen. Die Bundesregierung soll die Einführung einer verbindlichen Geschlechterquote im Vorstand prüfen – ähnlich der verbindlichen Aufsichtsratsquote von 30% für börsennotierte und paritätisch mitbestimmte Unternehmen. Dies beschloss der Bundesrat am Freitag in seiner Stellungnahme zur Novelle des sogenannten Führungspositionengesetzes. Mit der Novelle soll keine Quote, aber eine Mindestbeteiligung im Vorstand fixiert werden. In vierköpfigen und größeren Vorständen wäre dann mindestens ein Platz für eine Frau reserviert.
Sanktion für die „Null“
Die Länder haben noch weitere Änderungswünsche. Sie wollen die Frauenquote im Aufsichtsrat auf einen noch unbestimmten größeren Kreis von Unternehmen über die börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Firmen hinaus ausweiten. Dies soll die Bundesregierung ebenso prüfen wie die Pflicht, eine Zielvorgabe der Unternehmen von „null“ für den Vorstand sanktionieren oder zumindest dafür eine dezidierte Begründung verlangen zu können. Der Gesetzentwurf ist nicht zustimmungspflichtig. Die Länder können die Novelle mit einem Einspruch aber verzögern. Die Durchsetzungskraft ist damit geringer als bei einem Zustimmungsgesetz. Am Ende einer Legislaturperiode kann eine Verzögerung aber eine Reform unter Druck oder gar zum Scheitern bringen.
Weil die schwarz-roten Regierungskoalitionen im Bund sich erst sehr spät politisch geeinigt hatten, ist der Entwurf nun als eilbedürftig eingestuft und wird im Bundestag in den Ausschüssen bereits beraten. Nicht enthalten ist im Entwurf bislang eine Regelung für eine Familienauszeit etwa für den Mutterschutz oder die Elternzeit. Weibliche Vorstände mussten bislang in solchen Fällen ihren Posten aufgeben, weil sie ihrer Leitungs- und Sorgfaltspflicht nicht mehr nachkommen können. In der StayOnBoard-Initiative machen sich unter anderem betroffene Managerinnen für eine Änderung stark. Die Initiative wird von der Union im Bundestag unterstützt. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hatte dazu eine sogenannte Formulierungshilfe zur Änderung des Aktiengesetzes vorgelegt, um Vorstände temporär von diesen Pflichten befreien zu können. Die Fraktionen können die Änderung noch in das laufende Gesetzgebungsverfahren aufnehmen.
Der CDU/CSU im Bundestag geht der Vorschlag aus dem SPD-geführten Haus aber nicht weit genug. „Mir erscheint der vorliegende Entwurf noch wie ein zahnloser Tiger“, sagte Heribert Hirte, Berichterstatter für die Unionsfraktion, zum Lambrecht-Vorschlag zu StayOnBoard. „Aus meiner Sicht sind unverzichtbar der wirkliche Anspruch auf eine Auszeit und ein automatisches Wiederaufleben des Rechtsverhältnisses nach ebenjener Zeit“, unterstrich Hirte. Der Entwurf von Lambrecht erlaubt zwar die temporäre Freistellung von den Vorstandspflichten durch den Aufsichtsrat, begründet aber keinen Rechtsanspruch. Auch die Länder setzen sich für die StayOnBoard-Regelung ein. Sie wollen die Entscheidung zwar auch beim Aufsichtsrat belassen, doch soll das Kontrollgremium die Freistellung nur aus wichtigem Grund ablehnen dürfen. Eine „angemessene Ruhezeit“ des Mandats von „etwa bis zu sechs Monaten“ soll noch einmal verlängert werden können.
„Landesfirmen einbeziehen“
Mehr weiblichen Schwung wollen die Länder auch in ihre Landesbeteiligungen bringen. Die strengeren Vorgaben des Bundes für die Mindestbeteiligung von Frauen schon in dreiköpfigen Vorständen seiner Beteiligungsunternehmen sollen auch für Landesfirmen vor allem nach Aktienrecht und GmbH-Gesetz möglich sein. Die Ausweitung der weiblichen Vorstandsbesetzung in den Sozialversicherungsträgern soll den Ländern zufolge auch für die kassenärztlichen Vereinigungen gelten.