Landgericht verneint Untreue bei Hypo-Kauf
mic – Der frühere BayernLB-Vorstandsvorsitzende Werner Schmidt hat in dem Strafprozess um den Kauf der Hypo Alpe Adria eine Bewährungsstrafe erhalten. Das Landgericht München verurteilte den 71-Jährigen wegen Bestechung eines Amtsträgers zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Der ungleich gewichtigere Untreuevorwurf gegen Schmidt wurde dagegen fallen gelassen. Der frühere Bankmanager muss darüber hinaus innerhalb von sechs Wochen eine Geldauflage in Höhe von 100 000 Euro zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.Eingestellt wurde dagegen das Verfahren gegen den früheren BayernLB-Vizechef Rudolf Hanisch. Dieses Vorgehen steht unter dem Vorbehalt, dass der frühere Manager eine Geldauflage in Höhe von 50 000 Euro entrichtet. Ihm seien weder Untreue noch die Beteiligung an einer Bestechung nachzuweisen gewesen, erklärte das Gericht.Dem Urteil gegen Schmidt in dem Prozess, der über 50 Verhandlungstage gedauert hatte, war ein Deal zwischen den Prozessbeteiligten vorausgegangen. Der Staatsanwalt bot am Montagvormittag an, den Vorwurf an Schmidt fallen zu lassen, für das Kreditinstitut zu viel bezahlt und damit Geld der BayernLB veruntreut zu haben. Im Gegenzug sollte Schmidt den Vorwurf einräumen, den damaligen und mittlerweile verstorbenen Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider mit Sponsoringmitteln für einen örtlichen Fußballclub zum Verkauf der Anteile an der Bank bewegt zu haben. Zuvor hatte das Gericht deutlich gemacht, dass es auf ein Ende des lang andauernden Prozesses dringt. Schmidt akzeptierte den Deal. Über den Tisch gezogenDer Richter Joachim Eckert erklärte, mit der Einwilligung zum Sponsoring habe sich Schmidt von Haider über den Tisch ziehen lassen. Er betonte zugleich, es sei weder dem Banker noch dem Politiker um persönliche Geldvorteile gegangen.Mit Blick auf den Untreuevorwurf erklärte Eckert, beim Kauf der Hypo Group Alpe Adria im Jahr 2007 sei noch nicht absehbar gewesen, dass die Finanzkrise komme und die Bank in Osteuropa scheitere: “Im Nachhinein sind alle schlauer.” Es gebe keinen Anhaltspunkt für den Vorwurf, dass die Vorstände die Bank blindlings und überteuert gekauft hätten. Sein Schluss: Die zur Last gelegte Untreue sei nicht nachweisbar. Hinsichtlich des Tatvorwurfs der Anstiftung zur Untreue beim Erwerb der Hypo Alpe Adria Mitarbeiter Privatstiftung sei die Schuld des Angeklagten so gering zu bewerten, dass die wegen dieser Tat zu erwartende Strafe neben der Verurteilung wegen Bestechung nicht erheblich ins Gewicht falle.Bei der Strafzumessung hat das Gericht zugunsten von Schmidt etliche Punkte positiv gewertet: Das frühe Geständnis im Ermittlungsverfahren, die lange Verfahrensdauer, die persönliche Belastung von Schmidt angesichts der zivilrechtlichen Forderungen durch die BayernLB und den Umstand, dass er nicht aus Eigennutz, sondern zur Realisierung des angestrebten Kaufs gehandelt habe. Negativ seien die erhebliche Bestechungssumme – 2,5 Mill. Euro wurden ermittelt – gewertet worden und die Tatsache, dass er andere Verantwortliche gegen deren Willen in die Tat involviert habe.Der Staatsanwaltschaft war es in dem aufsehenerregenden Prozess niemals gelungen, den Vorwurf der Untreue zu belegen. Ursprünglich waren sechs ehemalige Vorstände der Landesbank angeklagt gewesen: Theodor Harnischmacher, Ralph Schmidt, Stefan Ropers und Michael Kemmer, der als Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands deutscher Banken amtiert. Doch ihre Strafverfahren waren bereits Ende August gegen Geldauflagen von 5 000 bis 20 000 Euro eingestellt worden. Es hätten sich weder der Vorwurf der Untreue noch der Verdacht der Bestechung bestätigt, hieß es damals.Eckert hatte betont, es seien in der Hauptverhandlung “weitere entlastende Umstände zutage getreten, die in Abweichung von der Aktenlage einen Nachweis der vorgeworfenen Untreue nicht ergeben”. Schon zuvor waren zwei ehemalige Bankvorstände vorzeitig aus dem Verfahren entlassen worden. Zivilprozess geht weiterSchmidt und weitere ehemalige Vorstände der BayernLB werden sich ungeachtet der Entscheidung des Landgerichts München weiter in einem Zivilverfahren verantworten müssen. Die Landesbank hat die Manager auf 200 Mill. Euro Schadenersatz verklagt. Die Annahme, sie hätten vorsätzlich gehandelt, ist jedoch nun ungleich schwerer zu führen. Inwieweit Fahrlässigkeit vorlag und damit eventuell die Managerhaftpflicht angegangen werden kann, wird das Gericht entscheiden müssen.