Langenscheidt-Urteil lässt Sparkassen hoffen

Anwalt sieht noch Chance für Schutz des Rot-Tons

Langenscheidt-Urteil lässt Sparkassen hoffen

dm Frankfurt – Für Beobachter überraschend schnell hat das Bundespatentgericht entschieden, den als Farbmarke eingetragenen Rotton der deutschen Sparkassen zu löschen. Die spanische Bankengruppe Santander und die österreichische Oberbank haben damit vor dem Bundespatentgericht einen Erfolg errungen (vgl. Seite 1). Erst vor einem Jahr hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) moniert, dass das deutsche Patentgericht zu strenge Kriterien angelegt habe, was den Wiedererkennungseffekt der Farbe Rot als Farbe der Sparkassen betrifft.Dass nun das Bundespatentgericht nach dem EuGH-Urteil auf Löschung der Marke entscheidet, erstaunt Rechtsanwalt Daniel Kendziur. “Ohne den Wortlaut der Entscheidung zu kennen, ist dies bemerkenswert, da der EuGH 2014 festgestellt hat, dass ein verlangter Durchsetzungsgrad von mindestens 70 % eine zu hohe Hürde ist”, sagt Kendziur, der in München für die Kanzlei Simmons & Simmons tätig ist. In einer Umfrage hatte der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) ermittelt, dass rund 68 % der Befragten Rot mit der Farbe für die Sparkassen in Verbindung bringen. Kendziur kann sich vorstellen, dass der Entscheid sich darauf stützt, dass in der Umfrage der Sparkassen im Vorfeld der Eintragung als Marke gewisse Kriterien nicht erfüllt worden seien. Trotzdem wird es spannend bleiben, denn der Deutsche Sparkassen- und Giroverband hat bereits erklärt, Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einzulegen. Kendziur sieht noch eine Chance, dass der DSGV vor dem Bundesgerichtshof doch damit durchkommt, die Farbe zu schützen.Im Streit zwischen dem Langenscheidt-Verlag und dessen US-Wettbewerber Rosetta Stone hatte der BGH entschieden, die Farbe Gelb sei als Marke für Langenscheidt-Wörterbücher schutzwürdig. Die Richter argumentierten mit den Kriterien hoher Marktanteil, lange Dauer der Verwendung und “Verkehrsdurchsetzung”, also inwieweit die Bevölkerung diese Farbe mit dem Unternehmen in Verbindung bringen kann.