Insiderverfahren

Lazard im Visier der Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt prüft, ob das Bankhaus Lazard Aufsichtspflichten in Zusammenhang mit einem Insiderhandel verletzt hat.

Lazard im Visier der Staatsanwaltschaft

Bloomberg Frankfurt –

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main nimmt Lazard Ltd. unter die Lupe, nachdem das Landgericht in einem Urteil gegen einen früheren Mitarbeiter erklärt hatte, die Bank habe es ihm leicht gemacht, Insiderhandel zu begehen. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt prüfe jetzt, ob Lazard Aufsichtspflichten in Deutschland verletzt habe, teilte eine Sprecherin der Behörde am Donnerstag per E-Mail mit.

Zwei Männer verurteilt

Das Gericht hatte vor einem Monat den ehemaligen Banker und einen Mitangeklagten verurteilt, weil sie Insiderinformation für Aktiengeschäfte nutzten und damit Gewinne in Höhe von 8,5 Mill. Euro erzielten. Der Vorsitzende Richter sagte bei der Urteilsbegründung, der Mitarbeiter habe sogar Zugriff auf Informationen über Transaktionen gehabt, an denen er selbst nicht gearbeitet habe. Der Ex-Lazard-Banker hatte die Taten eingeräumt und erhielt eine Bewährungsstrafe. Der Mitangeklagte, der den Großteil des Gewinns einstrich und die Vorwürfe vehement bestritten hatte, wurde zu drei Jahren und acht Monaten Gefängnis verurteilt. Er hat Revision eingelegt.

Lazard antwortete nicht sofort auf eine E-Mail mit der Bitte um Stellungnahme.

Der ehemalige Angestellte arbeitete bei Lazard in Frankfurt an Firmentransaktionen. Die beiden Männer setzten darauf, dass die Aktien von Zielunternehmen der Transaktionen steigen würden, so­bald die Deals bekannt würden. Dazu gehörten laut Urteil etwa das Übernahmeangebot von Carlyle Group und Bain Capital für die Osram Licht AG im Jahr 2018 und die strategische Investition von KKR in die Axel Springer SE. Die Staatsanwaltschaft ermittelt in dieser Sache noch gegen zwei weitere Personen, lehnte es jedoch ab, Näheres zu diesen Beschuldigten mitzuteilen.

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