LBBW prophezeit Banken höhere Refinanzierungskosten
bn Frankfurt – Die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) prophezeit Emittenten unbesicherter Bankanleihen höhere Refinanzierungskosten, nachdem die Europäische Zentralbank (EZB) ihre Regeln für die Notenbankfähigkeit von Schuldverschreibungen überarbeitet hat. Vorrangige unbesicherte Bankanleihen aus Deutschland können damit nur noch bis Ende kommenden Jahres als Sicherheit für Refinanzierungsgeschäfte dienen. Dieselbe Frist gilt für von einer Holding emittierte und damit strukturell nachrangige Papiere. Dies dürfte vor allem britische Institute betreffen, wie die Analysten der Landesbank festhalten.Die betroffenen Anleihen unter anderem deutscher Emittenten dürften ihrer Einschätzung zufolge zwar mit leichten Kursverlusten auf die Neuerung reagieren. Ganz überraschend komme die Entscheidung der EZB jedoch nicht, relativieren sie. Der EU-Gesetzgeber habe sich jüngst auf eine Neufassung der Bankenabwicklungsrichtlinie BRRD verständigt und damit europaweit für die Einführung von “Senior Non-Preferred”-Anleihen, der französischen Art der Umsetzung des Bail-in-Regimes, plädiert. Die BRRD-Neuregelung soll spätestens Anfang Januar 2019 in Kraft treten. Der deutsche Gesetzgeber sollte die Regelung zur gesetzlichen Subordination im Laufe des kommenden Jahres überarbeiten, meinen die Analysten.Die Neuregelung zum EZB-Sicherheitenrahmen sei damit “in sich konsistent und führt zu einer Gleichbehandlung”, urteilt die LBBW: “Jetzt gibt es die Planungssicherheit, dass nachrangige Senior Unsecured Bonds unabhängig von ihrer Form nicht mehr notenbankfähig sind.”Unter geldpolitischen Gesichtspunkten sei der Verlust der Collateral-Fähigkeit zudem zu verkraften, argumentieren die Analysten. Denn der Anteil unbesicherter Bankanleihen an den hinterlegten marktfähigen Sicherheiten liege im prozentual einstelligen Bereich.