Lebensversicherer für Garantiezins

Börsen-Zeitung, 9.10.2015 ak Düsseldorf - Die deutschen Lebensversicherer und ihre Branchenvertreter sehen die geplante Abschaffung des Höchstrechnungszinses kritisch. Eine Vorgabe sei nötig, befand am Donnerstag Peter Schwark aus der...

Lebensversicherer für Garantiezins

ak Düsseldorf – Die deutschen Lebensversicherer und ihre Branchenvertreter sehen die geplante Abschaffung des Höchstrechnungszinses kritisch. Eine Vorgabe sei nötig, befand am Donnerstag Peter Schwark aus der Hauptgeschäftsführung im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Tags zuvor war ein Entwurf des Bundesfinanzministeriums bekannt geworden, nach dem der auch Garantiezins genannte Satz zum 1. Januar 2016 wegfallen soll. Vor dem Hintergrund des risikobasierten europäischen Aufsichtsregimes Solvency II sei er nicht mehr nötig, lautet die Begründung in Berlin. Bisher wurde der Höchstrechnungszins – aktuell 1,25 % – durch das Finanzministerium festgelegt und markierte die Obergrenze für die festen unverrückbaren Zinszusagen im Geschäftsmodell der klassischen deutschen Lebensversicherung. “Ohne die Begrenzung durch einen Höchstrechnungszins würden hier bei steigenden Marktzinsen wieder langfristige Zinsgarantien möglich sein, die am Kapitalmarkt nicht abgesichert werden können”, befürchtet Wilhelm Schneemeier, Vorstandschef der Deutschen Aktuarvereinigung. “Eine Situation wie die heutige würde Solvency II alleine nicht verhindern können.” Denn das neue Regelwerk ziele auf Eigenmittelausstattung ab und nicht auf Reservierungsvorschriften.Die Aktuare plädieren deshalb für ein zweistufiges Modell mit einem Höchstrechnungszins für die ersten 15 Jahre und einem noch vorsichtigeren Wert für die Zeit danach. Auch die Allianz hält die Abschaffung für “nicht empfehlenswert” und nennt den Höchstrechnungszins eine “wichtige Leitplanke”.—– Kommentar Seite 1