Lebensversicherer können Zahlungen wohl kürzen
Reuters Karlsruhe – Lebensversicherer können darauf hoffen, dass die 2014 neu geschaffene Möglichkeit einer geringeren Auszahlung der stillen Reserven an die Versicherten vom Bundesgerichtshof (BGH) akzeptiert wird. Der zuständige Senat des BGH deutete am Mittwoch in einem Pilotverfahren an, dass er die Gesetzesänderung von 2014 für verfassungsgemäß hält. Allerdings müssten die Lebensversicherer im Einzelfall mehr darlegen. Das Urteil will der BGH am 27. Juni verkünden.Im konkreten Fall streiten der Bund der Versicherten und die Victoria um die Auszahlungssumme einer Altversicherung. Ein Versicherungsnehmer hatte noch im Juli 2014 die Nachricht erhalten, dass sich die Auszahlung seiner Lebensversicherung auf 50 274 Euro belaufe. Dann wurden ihm im September aber nur 47 600 Euro überwiesen. Grund war die zwischenzeitlich eingetretene Gesetzesänderung, wonach Lebensversicherer die Auszahlung der Bewertungsreserven abschmelzen können, wenn sie andernfalls Verpflichtungen aus anderen Versicherungen nicht mehr erfüllen können. Diese Novellierung könnte wegen der Niedrigzinsphase wohl gerechtfertigt und verfassungsgemäß gewesen sein, sagte die Vorsitzende Richterin Barbara Mayen in der Verhandlung. Auch eine unzulässige Rückwirkung liege wohl nicht vor.