Liegt die Zukunft der Sachwertinvestments in der Crowd?

Crowdinvest-Plattformen und Kapitalverwaltungsgesellschaften nähern sich an

Liegt die Zukunft der Sachwertinvestments in der Crowd?

Stefan Klaile Vorstandsmitglied der XOLARIS Service KVAGCrowdinvestments haben in den letzten Jahren immer mehr von sich reden gemacht und sich mittlerweile fest als Bestandteil des Kapitalanlagemarktes insbesondere im Bereich der Sachwerte etabliert. In den ersten drei Quartalen 2017 wurden nach Angaben der Marktbeobachter von Crowdfunding.de in Deutschland Crowdinvestments in Höhe von 125,4 Mill. Euro abgeschlossen. Im gesamten Jahr 2016 waren es 63,8 Mill. Euro, 2015 nur 45,9 Mill. Euro. Noch sind die Volumen überschaubar, die Wachstumsraten jedoch immens.Die Crowdinvestment-Anbieter treten unbeschwert auf und pflegen ein jung-dynamisches Image. Die Idee, sich bereits mit ein paar hundert Euro und wenigen Klicks breit gestreut an lukrativen Immobilien und anderen Sachwerten zu beteiligen, ist verlockend. Wer gut verdient, kann doch mal 100 Euro riskieren. Das tut doch nicht weh, wenn das Projekt nicht geklappt hat und die 100 Euro weg sind. Doch bei Crowdinvesting geht es nicht um “Spielgeld”, sondern wie bei jedem anderen Kapitalanlageprodukt um bare Münze. Crowd­investments werden auch nicht die traditionellen Formate der Sachwertbeteiligungen ersetzen.Denn Crowdinvestments beschreiben zunächst einmal eigentlich gar kein Kapitalanlageprodukt, sondern den Distributionsweg über eine Web-Plattform, die das Kapital vieler Nutzer zusammenführt. Das eigentlich dort zu zeichnende Kapitalanlageprodukt kann ganz unterschiedliche Formate und Strukturen haben.Historisch gesehen sind es in der Regel Nachrangdarlehen oder partiarische Darlehen, die dort zu zeichnen sind. Bei diesen Anlageformen ist für Anleger Vorsicht geboten, denn sie sind zwischen Eigen- und Fremdkapital angesiedelt. Der Anleger ist nicht direkt am Objekt beteiligt, sondern gewährt ein Darlehen. Damit dies nicht als reines Darlehen unter das Kreditwesengesetz (KWG) fällt, ist ein Zahlungsvorbehalt und qualifizierter Rangrücktritt zwingend (Nachrangdarlehen). Bei partiarischen Darlehen ist darüber hinaus die Verzinsung abhängig vom Erfolg des zu finanzierenden Projektes. Eine Mittelverwendungskontrolle ist bei besseren Angeboten implementiert, aber nicht vorgeschrieben. Auch die Investitionskriterien sind oft eher weich formuliert. Läuft das Investment nicht wie gewünscht, haben Anleger kaum Möglichkeiten der Einflussnahme, da sie keine Gesellschafter- oder Eigentümerrechte haben. Entsprechend gering ist meist die Transparenz und Informationstiefe.Nachrangdarlehen sind bei den Crowdinvestment-Anbietern deshalb beliebt, weil sie vergleichsweise günstig aufzusetzen sind und unter das Vermögensanlagegesetz (VermAnlG) fallen, so dass die Ausnahmen des § 2 a VermAnlG greifen. Diese sehen eine explizite Privilegierung von Schwarmfinanzierungen, also Crowdinvestments, vor, wonach diese beispielsweise keinen Prospekt veröffentlichen müssen, sofern “der Verkaufspreis sämtlicher von dem Anbieter angebotener Vermögensanlagen desselben Emittenten 2,5 Mill. Euro nicht übersteigt”. Darüber hinaus liegt die Obergrenze des Anlagebetrags pro Anleger bei 10 000 Euro, sofern dieser keine Kapitalgesellschaft ist. Ab einem Anlagebetrag von 1 000 Euro muss jeder Anleger eine Selbstauskunft gegenüber der Plattform bzw. dem Emittenten abgeben, dass er über ein frei verfügbares Vermögen von mindestens 100 000 Euro verfügt bzw. maximal zwei Nettomonatsgehälter investiert. Alternativ sind Anlagen für weniger als 20 Investoren mit einer Mindestbeteiligung von 200 000 Euro erlaubt. Es soll also entweder sichergestellt werden, dass Profis investieren, oder dass private Anleger in ihrem maximalen Verlustrisiko beschränkt werden.Nicht nur die Erstellung der Prospekte ist mit einem erheblichen Aufwand verbunden, der die Marge für die Anbieter oder die Rendite für die Anleger belastet. Auch der Kernvorteil, die schnelle Zeichnung mit wenigen Klicks, ginge verloren, wenn Prospekte ausgehändigt werden müssten und sichergestellt werden müsste, dass der Anleger vor der verbindlichen Zeichnung auch ausreichend Zeit zur Lektüre hatte.Das Geschäftsmodell der Betreiber von Crowdinvestment-Plattformen ist auf Masse ausgerichtet. Ihr Geschäft ist skalierbar, die Aufgabe zur Gewinnmaximierung heißt also Wachstum. Die Strategie der Betreiber ist klar. Zunächst muss Crowd­investing als Weg der Kapitalanlage etabliert werden. Das gelingt, wenn für die angebotenen Projekte a) schnelle Platzierungserfolge und b) schnelle Mittelrückflüsse und erfolgreiche Exits mit ansprechenden Renditen kommuniziert werden können. Dafür eignen sich insbesondere kleinere Projekte mit geringen Mindestbeteiligungen und Kosten.Für die Betreiber wirklich lukrativ wird aber erst der zweite Schritt, wenn sie die bis dahin zügig steigende Nachfrage – nicht zuletzt im Niedrigzinsumfeld verzweifelt nach Alternativen suchender – Investoren mit größeren Projekten und Investitionsvolumen sowie voll regulierten Kapitalanlageprodukten bedienen.Hierhin führen für die Betreiber zwei Wege: der über das Kreditwesengesetz (KWG) und der über das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB). Entweder sie treten selbst oder über Partner als Kreditinstitute nach dem KWG auf und finanzieren die Projekte über Darlehen ohne die Beschränkungen des Kleinanlegerschutzgesetzes bzw. VermAnlG. Oder – und das wäre für Sachwertbeteiligungen sicher der prädestinierte Weg – sie vermitteln Anteile an alternative Investmentvermögen (AIF). Dafür benötigen sie eine Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG), um die AIFs zu konzipieren, aufzulegen und zu verwalten, und eine Verwahrstelle zur Kontrolle und Steuerung der Mittelverwendung. Da sich das Geschäftsmodell der Betreiber auf die Distribution, nicht aber auf die Administration fokussiert, dürften nicht wenige Betreiber die Dienste externer Service-KVGs in Anspruch nehmen. Auch deren Kosten liegen deutlich unter dem Aufwand der Gründung und Unterhaltung einer eigenen KVG.Die Grundvoraussetzung für die erfolgreiche Symbiose der jungen Crowdanbieter und der regulierten Kapitalverwaltungsgesellschaften sind kompatible digitale Prozesse. Nun ist Digitalisierung derzeit in aller Munde, meint allerdings oft ganz unterschiedliche Dinge. Bei der “digitalen” KVG geht es nicht nur um digital archivierte Daten aus Zeichnungsscheinen oder Objektberichten. Es geht um vollständig digitalisierte Geschäftsprozesse, in denen jede einzelne Information über den Anleger, die (Fonds-)Gesellschaft oder das Investitionsobjekt digital in einem zentralen Datenbestand vorgehalten wird und mit anderen Daten verknüpft, angereichert und verarbeitet werden kann. Das Management des AIF erhält so auch die Möglichkeit, mit einer leistungsfähigen Managementsoftware die Daten jederzeit auszuwerten und wichtige Steuerungskennzahlen aktuell zu visualisieren. Digitalisierung steigert also auch die Effizienz und Wirkung des Risikomanagements. Ebenso werden Fehlerwahrscheinlichkeit und Datenmenge reduziert, indem inkonsistente und redundante Daten vermieden werden. Insbesondere für Service-KVGs, die AIFs für Dritte auflegen und verwalten, hat die Skalierbarkeit von Geschäftsprozessen und damit die Digitalisierung eine ebenso hohe Bedeutung wie für die Fintechs. Es wird deutlich, dass KVGs – und damit die klassischen Anbieter von Sachwertbeteiligungen – und Crowd­investment-Anbieter sich in ihren Prozessen und Geschäftsabläufen immer mehr annähern. Während die eine Seite die notwendigen Strukturen bietet, um auch größere Volumina allen aufsichtsrechtlichen Anforderungen genügend platzieren zu können, eröffnet die andere Seite einen zeitgemäßen Distributionskanal, der neue, größere und jüngere Zielgruppen anspricht als die üblichen Vertriebswege der vergangenen Jahre. Schlussendlich werden Crowdinvestments nicht, wie öfters suggeriert, die regulierten AIFs verdrängen, sondern könnten sich vielmehr langfristig zu deren wichtigstem Distributionskanal entwickeln. Regulierte Sachwertbeteiligungen werden so einem größeren Publikum auf einfache Art zugänglich. Spannend wird also sein, nicht ob, sondern in welchen Konstellationen Projektlieferanten, KVGs und Crowdplattformen zusammenarbeiten werden.