Mehr Beschwerden über geschlossene Fonds

Ombudsstelle allerdings oft nicht zuständig

Mehr Beschwerden über geschlossene Fonds

jur Frankfurt – Die Probleme der Anleger mit geschlossenen Beteiligungen häufen sich. Das macht sich wohl auch bei der Ombudsstelle für geschlossene Fonds bemerkbar, die in ihrem gestern veröffentlichten Tätigkeitsbericht für das Jahr 2011 über eine Verdopplung der Beschwerden berichtet. Die Ombudsstelle selbst führt dies nicht auf vermehrte Schieflagen etwa bei Schiffsfonds zurück. “Das erhöhte Beschwerdeaufkommen zum Jahreswechsel ist auf die in den Medien stark thematisierte Verjährung von Schadenersatzansprüchen zu diesem Zeitpunkt und die damit verbundene Verunsicherung der Anleger zurückzuführen. Eine zunehmende Unzufriedenheit bei den Anlegern neuerer Fondsprodukte war dagegen nicht zu beobachten”, so Ulrike Busse, Geschäftsführerin der Ombudsstelle. Vielmehr spiegele die zunehmende Anzahl auch den steigenden Bekanntheitsgrad der im März 2008 eingerichteten Schlichterstelle, heißt es im Tätigkeitsbericht.Von den 271 Beschwerden, die die Ombudsstelle im vergangenen Jahr erreichten, war die Einigungsstelle für 60 % schon einmal gar nicht zuständig, etwa weil es sich um Beschwerden handelte, die sich an Unternehmen richteten, die sich dem Ombudsverfahren noch nicht angeschlossen haben. Im Rahmen des frühen Einigungsversuchs, bei dem ohne Beteiligung der Ombudsfrau versucht wird, zwischen den Streitenden zu vermitteln, konnten 2011 immerhin acht Einigungen erzielt werden.Die Ombudsfrau Inga Schmidt-Syaßen, bis 2007 Vorsitzende Richterin des Seerechtssenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg, fällte im Berichtszeitraum daher lediglich 50 Schlichtungssprüche, von denen zwei zugunsten der Anleger ausgingen. Einmal wurde zugunsten des Beschwerdegegners, also der Fondsgesellschaft, entschieden und in 47 Fällen kam die Ombudsfrau zu dem Schluss, dass die Beschwerden unzulässig waren, meist weil es sich um sogenannte Musterverfahren handelt, für die die Ombudsstelle den Gerichtsweg empfiehlt. Eine Übersicht der Beschwerden nach Assetklassen gibt es nicht. Der Ombudsstelle sind 461 Fonds- und Treuhandgesellschaften und 41 Mitglieder angeschlossen. Bis zu einem Streitwert von 10 000 Euro ist der Schlichterspruch für die Unternehmen bindend.