Mehr Pflichten für Immobilienkredite
wf Berlin – Der Bundestag hat in Berlin in abschließender Lesung die Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie gebilligt. Mit dem neuen Gesetz werden Darlehensgeber zu weitreichenden Informationen verpflichtet. Dies gilt bereits vor Abschluss eines Kreditvertrags. Bei der Kreditwürdigkeitsprüfung besteht ausdrücklich eine Schutzpflicht des Instituts, um den Verbraucher vor der Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit zu bewahren. Neu ist auch eine Empfehlung zu Dispozinsen. Diese sollen nicht um mehr als 8 % über dem Leitzins der Europäischen Zentralbank liegen. Zudem sind Kreditinstitute verpflichtet, ihre Überziehungskunden über günstigere Finanzierungswege zu beraten. Mit dem Gesetz fällt – drei Monate nach dessen Inkrafttreten – auch das ewige Widerrufsrecht für Immobilienkredite, die zwischen 2002 und 2010 abgeschlossen wurden. Zugleich wurde die Frist für die Berechnung des durchschnittlichen Abzinsungssatzes für die Pensionsrückstellungen im Handelsgesetzbuch von sieben auf zehn Jahre verlängert.