Mifid-Änderungen in trockenen Tüchern
ahe Brüssel
Nach dem Europäischen Parlament haben gestern auch die EU-Mitgliedstaaten die im Schnellverfahren beschlossenen Änderungen in der Marktrichtlinie Mifid II sowie in der Prospektverordnung endgültig in trockene Tücher gebracht. Die Maßnahmen sollen die europäische Wirtschaft bei der Erholung von der Coronakrise unterstützen. Der noch fehlende Teil dieses Kapitalmarktpakets – die Änderungen der Verbriefungsregeln – soll im März endgültig gebilligt werden.
Die neuen Mifid-Regeln sehen unter anderem vor, dass professionellen Anlegern und „geeigneten Gegenparteien“ künftig weniger Informationen über Kosten und Gebühren zur Verfügung gestellt werden. Die Prospektverordnung wurde durch einen neuen „EU-Wiederaufbauprospekt“ ergänzt. Dieser kürzere Prospekt soll es Unternehmen erleichtern, Kapital zur Deckung ihres Finanzierungsbedarfs zu beschaffen. Er wird für Kapitalerhöhungen von bis zu 150% des ausstehenden Kapitals innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten verfügbar sein. Die Regelung gilt bis Ende 2022.