Mifid-Quick-Fix ruft Kritik hervor
ahe Brüssel – Die von der EU-Kommission eingeleiteten Änderungen der Marktrichtlinie Mifid II im Eilverfahren (Quick Fix) stoßen bei Verbraucherschützern auf Kritik. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) befürchtet ebenso wie sein europäischer Dachverband BEUC, dass unter dem Deckmantel der Coronakrise vorschnell Interessen der Finanzindustrie durchgesetzt werden sollen, ohne die eigentlich 2021 ohnehin fällige Evaluierung der Regulierung abzuwarten. “Corona darf nicht für Deregulierung missbraucht werden. Sofortmaßnahmen müssen Verbrauchern helfen, nicht Banken”, betonte die Leiterin des Finanzmarkt-Teams beim VZBV, Dorothea Mohn, im Gespräch mit der Börsen-Zeitung.Die EU-Kommission hatte im Juli zahlreiche Nachjustierungen in der Marktrichtlinie Mifid II, der Prospekte-Verordnung sowie im Gesetzesrahmen für Verbriefungen vorgeschlagen, die schnell helfen sollen, die Kapitalbeschaffung von Unternehmen zu erleichtern und damit die Krisenfolgen der Pandemie etwas abzufedern. Im Mifid-Regime sollen vor allem erfahrene Anleger von abgeschwächten Informations- und Meldeanforderungen profitieren. Eine erste Übersicht der deutschen Ratspräsidentschaft hatte gezeigt, dass das sogenannte Capital Markets Recovery Package (CMRP) auch von einer großen Mehrheit der Mitgliedstaaten unterstützt wird. EU-Gesetzgebung noch 2020VZBV-Expertin Mohn verwies hingegen darauf, dass vor allem die Vertriebsregulierung durch Mifid “hinten und vorne” nicht funktioniere. “Es wurden meterweise neue Regelungen geschaffen, ohne dass sich am Verkauf intransparenter und teurer Anlageprodukte irgendetwas geändert hätte”, kritisierte sie. Daher müsse Mifid II im kommenden Jahr auch grundlegend auf den Prüfstand, und die EU-Kommission müsse dann die Samthandschuhe ausziehen: “Provisionsvertrieb lässt sich nicht durch Regeln kontrollieren. Es braucht echte unabhängige Beratung, und zwar flächendeckend.”Der europäische Gesetzgebungsprozess zum CMRP läuft allerdings schon und soll möglichst noch bis Jahresende abgeschlossen werden. Im EU-Parlament ist hierbei der CSU-Abgeordnete Markus Ferber federführend. Über seinen Bericht zu den Kommissionsvorschlägen soll noch im Oktober abgestimmt werden.Der VZBV moniert bei diesem Vorgehen eine falsche Gewichtung: Viele Verbraucher hätten infolge der Maßnahmen zur Corona-Bekämpfung finanzielle Schwierigkeiten. “Banken müssen das bei der Beratung berücksichtigen. Der Abbau von Schulden muss vorgehen”, fordert Mohn. Gleichzeitig müsse die Politik die Anfälligkeit für zukünftige Corona-Maßnahmen überprüfen.