Milliardenklage folgt auf Devisenpfusch
jsc Frankfurt – Nach der milliardenschwere Geldbuße durch die EU-Kommission gegen verschiedene Großbanken zieht der Devisenskandal nun ein Sammelverfahren in Großbritannien nach sich: Am Montag reichte die Anwaltskanzlei Scott & Scott eine Klage gegen Barclays, Citibank, Royal Bank of Scotland, J.P. Morgan und die UBS ein, wie die Kanzlei mitteilte.In dem speziellen Verfahren vor dem Competition Appeal Tribunal (CAT) rechnen die Kläger mit einer Entschädigung in Milliardenhöhe, möglicherweise gar von mehreren Milliarden Pfund, wie der Klägervertreter Michael O’Higgins der Börsen-Zeitung sagte. Im Devisenskandal in den USA wurden durch Scott & Scott den Angaben zufolge bereits 2,3 Mrd. Dollar erzielt.Grundlage bildet ein mutmaßliches Devisenkartell der Banken von 2007 bis 2013. Die EU-Kommission hatte den Fall über Jahre untersucht und im Mai eine Geldbuße von insgesamt 1,1 Mrd. Euro verhängt (vgl. BZ vom 17. Mai). Die Kommission hat die Kommunikation von Händlern in zwei Chatroom-Komplexen ausgewertet und so Preisabsprachen im Devisenhandel dokumentiert. Dabei sind die mutmaßlich betroffenen Kunden der Banken, also Investoren und Fondshäuser, bislang noch nicht entschädigt worden. Ein Schaden für die Kunden tritt rechnerisch auf, wenn Banken die Kurse im Währungshandel durch Absprachen zu ihrem Gunsten beeinflussen.Nach Ablauf einer rechtlichen Frist kann somit nun das Verfahren in Großbritannien beginnen. Der Verfahrensfinanzierer Therium Capital Management steht hinter der Klage. Bis zu einer Entscheidung werden nach Einschätzung von O’Higgins bis zu fünf Jahre vergehen. Die Differenz der per Absprache erzielten Preise zu den andernfalls erwartbaren Kursen muss geschätzt und dann den Klägern zugerechnet werden – ein aufwendiges Unterfangen. Das Sammelverfahren, das durch eine britische Verbraucherrechtsreform von 2015 ermöglicht wird, läuft parallel zu einer weiteren Klage am britischen High Court, die von der Anwaltskanzlei Quinn Emanuel bereits im Dezember 2018 eingereicht worden war. Zu den Klägern gehören in diesem Fall die Allianz-Töchter Pimco und Allianz Global Investors.Die UBS kam in dem EU-Verfahren ohne Buße davon, weil sie den Fall maßgeblich aufgeklärt hatte und somit von einer Kronzeugenregel profitierte. In den Zivilverfahren ist sie nicht mehr geschützt. Die sechste Bank in dem Skandal, die japanische Mitsubishi UFJ, war im EU-Verfahren nur mit einer kleineren Summe betroffen und gehört nicht zu den Banken in der britischen Sammelklage. Die Royal Bank of Scotland und J.P. Morgan wollten den Fall nicht kommentieren, UBS, Barclays und Citigroup haben zunächst nicht auf eine Anfrage reagiert. Ins Verfahren einklinkenBritische Gesellschaften sind in dem Verfahren als mögliche Geschädigte automatisch erfasst – Investoren aus dem Ausland, also auch Adressen in Deutschland, müssen sich aktiv registrieren. Dazu haben die Kläger eine Internetseite eingerichtet: www.UKFXcartelclaim.com