Nachranganleihen rücken in den Blick der Versicherer
tl Frankfurt – Nachranganleihen, sogenannte Restricted-Tier-1-Instrumente (RT1), dürften in Zukunft für Versicherer deutlich attraktiver werden. Dafür spricht eine Stellungnahme des Bundesministeriums der Finanzen zur steuerlichen Behandlung dieser im Rahmen von Solvency II vorgesehenen Eigenmittel, auf die der Versicherungsverband GDV hinwies. “Mit dieser Stellungnahme ist es deutschen Versicherungen nun möglich, Restricted-Tier-1-Instrumente zur Deckung der Eigenmittelanforderungen gemäß Solvency II zu nutzen”, schreibt die Allianz auf ihrer Homepage in einer Investor-Relations-Mitteilung dazu. Ob der Branchenführer selbst dies tun wird, ist allerdings noch nicht klar. Es sei noch keine Entscheidung dazu gefallen, heißt es in der Mitteilung. Bisher hätten Versicherer um diese Anleihen einen Bogen gemacht, weil unklar war, ob sie die Zinsen als Kosten für Fremdkapital steuerlich geltend machen können, schreibt der Branchendienst Versicherungsmonitor dazu. Die steuerliche Absetzbarkeit sei nun gewährleistet.Die Restricted-Tier-1-Instrumente können Tier-1-Eigenmittel erhöhen, oder sie ersetzen existierende Instrumente, die noch den Anforderungen von Solvency I entsprechen und nur aufgrund von Übergangsbestimmungen als Restricted Tier 1 angerechnet werden dürfen (“Altanleihen”).