Negative Zinsen beschäftigen die Gerichte
lee Frankfurt – Immer mehr Banken und Sparkassen in Deutschland geben die von der Europäischen Zentralbank (EZB) berechneten Negativzinsen an ihre privaten Kunden weiter. Zumindest, wenn sie bereits Kontoführungsgebühren berechnen, müssen sie sich bei der Einführung dieser “Verwahrentgelte” auf Gegenwind von den Verbraucherschützern einstellen.So hat etwa die Verbraucherzentrale Sachsen vor, rechtlich gegen die Sparkasse Vogtland (Plauen) vorzugehen, wie die “Frankfurter Allgemeine Zeitung” berichtet. Das Institut hatte ursprünglich die Einführung eines negativen Zinssatzes von 0,7 % auf Girokontenguthaben von mehr als 5 000 Euro geplant. Nach Protesten hatte das Institut die zum 1. Februar geplante Änderung zwar wieder gekippt, doch die Verbraucherschützer drängen trotzdem auf eine gerichtliche Klärung, da sie verhindern wollen, dass die Kreditinstitute mit Kontoführungsgebühr und Verwahrentgelt doppelt kassieren.Sie berufen sich dabei auf ein Urteil des Landgerichts Tübingen (Az.: 4 O 225/17) aus dem vergangenen Jahr, in dem es um Verwahrentgelte ging, die von der Volksbank Reutlingen erhoben wurden. Auch die hinter der damaligen Klage stehende Verbraucherzentrale will das Thema intensiv weiterverfolgen. “Wir werden das an zwei, drei oder vier Instituten in unterschiedlichen Regionen durchexerzieren, möglicherweise braucht man auch eine höchstrichterliche Klärung”, zitierte das Blatt Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.