Geldwäscheprävention

Neue EU-Behörde zeichnet sich ab

Kommissionsexperten schlagen eigenständige Institution gegen Geldwäsche vor.

Neue EU-Behörde zeichnet sich ab

fir/ahe Frankfurt/Brüssel

In der Frage, wer künftig auf europäischer Ebene für Geldwäscheprävention zuständig sein soll, zeichnet sich der Aufbau einer neuen Behörde ab. Das geht aus einem Strategiepapier einer Expertengruppe der EU-Kommission hervor, das der Börsen-Zeitung vorliegt. Die Expert Group on Money Laundering and Terrorist Financing (EGMLTF) hat nun Vertretern der EU-Mitgliedstaaten die in dem Papier beschriebene eigenständige neue Behörde ans Herz gelegt, heißt es.

Auch wenn dies nur den aktuellen Stand der Meinungsbildung abbildet und noch nicht das finale Votum der Kommission bedeutet, so wird damit unwahrscheinlicher, dass die bislang ebenfalls in der Diskussion stehende europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA auch die Geldwäscheprävention übernimmt. Ihre entsprechenden Befugnisse waren erst im vergangenen Jahr gestärkt worden. Darüber hinaus im Gespräch war die EZB-Bankenaufsicht, wenngleich ihr Chef Andrea Enria bekundete, mit dieser Aufgabe nicht betraut werden zu wollen.

Voraussichtlich noch in diesem Quartal wird die EU-Kommission Gesetzesvorschläge zur weiteren Geldwäschebekämpfung vorlegen: zu einer Aufsichtsbehörde auf EU-Ebene sowie für einen verbindlichen einheit­lichen Rechtsrahmen in Gestalt von Geldwäscheverordnungen anstatt der bisher üblichen Richtlinien, die den einzelnen Mitgliedstaaten erheblichen Spielraum bei der Umsetzung lassen (vgl. BZ vom 19. Januar).

Wenn es nach der EU-Kommission geht, soll die künftige Anti-Geldwäsche-Aufsichtsstruktur jener der EZB-Bankenaufsicht gleichen. Das bedeutet eine direkte europäische Aufsicht über einige große, grenzüberschreitende Finanzinstitute, die höheren Risiken ausgesetzt sind, mit der Möglichkeit, in Ausnahmefällen auch die direkte Aufsicht über andere Finanzunternehmen an sich zu ziehen. Die als weniger risikoreich eingestuften Banken sollen weiterhin von den zuständigen nationalen Be­hörden beaufsichtigt werden, wobei in dem EGMLTF-Papier in diesem Zusammenhang auch die Rede ist von „einem ersten Schritt zur Beaufsichtigung der Gesellschaften des Nichtfinanzsektors“.

„Geldwäsche ist kein reines Bankenproblem. Deswegen ist es richtig, die neuen Befugnisse nicht bei der Europäischen Bankenaufsicht anzusiedeln“, kommentiert der EU-Abgeordnete Markus Ferber (CSU) das Kommissionspapier. „Wenn sich die Geldwäscheaufsicht allein auf den Bankensektor konzentriert, hat sie einen blinden Fleck.“

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