Neue EU-Regeln für Wertpapierfirmen
ahe Brüssel – Mit einer breiten Mehrheit von Christdemokraten, Sozialdemokraten, Rechtskonservativen, Liberalen und Grünen hat der Econ-Ausschuss im EU-Parlament für einen neuen Regulierungsrahmen für Anlageberater, Portfoliomanager und Wertpapierfirmen gestimmt. Diese werden künftig in drei Risikoklassen unterteilt, um die Aufsicht verhältnismäßiger zu gestalten. Zudem werden die Regeln für Investmentfirmen aus Drittstaaten neu justiert. Markus Ferber (CSU), der zuständige Berichterstatter im EU-Parlament, verwies darauf, dass mehr als die Hälfte aller Wertpapierfirmen in Europa derzeit aus Großbritannien komme. “Mit dem neuen Regelwerk stellen wir sicher, dass britische Wertpapierfirmen auch nach dem Brexit einem strengen Regime unterliegen, wenn sie in der EU ihre Dienstleistungen erbringen wollen”, betonte er.Wollen britische Firmen zentrale Dienstleistungen, die vor allem von Banken erbracht werden, nach dem Brexit in der EU erbringen, müssen sie künftig auch eine Präsenz in der Union haben. “Nur so sind faire Wettbewerbsbedingungen sichergestellt”, erklärte Ferber, der sich insbesondere für ein Verbot von Eigenhandel und der Absicherung der Wertpapier-Emission von den Äquivalenzvorschriften eingesetzt hatte.Mehr Proportionalität soll es künftig durch die Einteilung in drei Risikoklassen geben. Die überwiegende Mehrheit der rund 6 000 Wertpapierfirmen, die zurzeit in der EU ansässig sind, werden künftig nicht mehr die eigentlich für Banken bestimmten Vorschriften erfüllen müssen, allen voran die Kapitalrichtlinie CRD/CRR. Große systemrelevante Firmen in der Bankenunion würden zugleich der Aufsicht der Europäischen Zentralbank (EZB) unterworfen.”Die neuen Regeln für Wertpapierfirmen sind ein großer Schritt nach vorn für eine starke europäische Finanzmarktregeln”, lobte auch der Grünen-Finanzpolitiker Sven Giegold. Zukünftig müssten sich alle in der EU registrierten Firmen an europäische Regeln zu Kapital, Liquidität und Meldewesen halten. “Das neue einheitliche Regelwerk überwindet nicht nur den Flickenteppich aus nationalen Einzelvorschriften, sondern richtet die Kapitalanforderungen an den tatsächlichen Risiken von Wertpapierfirmen aus.” Giegold verwies darauf, dass die neuen Regeln auch Anforderungen zur Berücksichtigung und Veröffentlichung von ökologischen, sozialen und Governance-Risiken enthalten. Damit können die Finanzmärkte wieder ein Stück grüner werden und nachhaltige Investition stärken.Es stehen jetzt noch die Schlussverhandlungen zu der geplanten Neuregelung mit den EU-Mitgliedstaaten an. Diese haben ihre gemeinsame Verhandlungsposition noch nicht abgesteckt.