Neue Gebühren für Banken

Berlin legt überarbeiteten Katalog für Zahlungen an die Aufsicht vor

Neue Gebühren für Banken

Der deutschen Kreditwirtschaft stehen neue Gebühren ins Haus. Dies zeigt ein Referentenentwurf aus dem Bundesfinanzministerium.bn/wf Frankfurt/Berlin – Auf die bundesdeutsche Finanzbranche kommen neue Gebühren zu, etwa für die Anordnung eines Kapitalpuffers für systemische Risiken durch die Aufsicht. Manche schon bisher erhobenen Zahlungen dürften unterdessen steigen, andere sinken. Dies geht aus einem der Börsen-Zeitung vorliegenden Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums “zur Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten” nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz hervor. “Für die Wirtschaft entstehen durch die Verordnungsänderung insoweit Mehrkosten, als Gebührentatbestände neu geschaffen oder Gebührenerhöhungen angepasst werden”, heißt es darin. In der KonsultationBis 15. November, also bis Ende nächster Woche, kann die Branche Stellung nehmen. Noch befänden sich die Verbände in der Abstimmung, hieß es am Dienstag beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV), dem Federführer der Deutschen Kreditwirtschaft, auf die Frage nach einer Bewertung des Papiers. Schon jetzt aber sei absehbar, dass es für die Institute günstiger kaum werden dürfte.Die Branche und ihr Verhältnis zur Finanzierung ihrer Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) – das ist ein heikles Thema, spätestens seitdem Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) die Institute zwar weiter zur Finanzierung der Aufsichtsinstanz zur Kasse bitten, sie aber zugleich aus dem Verwaltungsrat der BaFin drängen wollte (vgl. BZ vom 3.3.2012).Teuer droht es für die Häuser nach dem Referentenentwurf in Zukunft vor allem dann zu werden, wenn es bei dem Entwurf von Sanierungsplänen hapert. Eine Mitteilung zur Überarbeitung eines Sanierungsplanes wegen Unzulänglichkeiten soll etwa bis zu 75 000 Euro kosten, ebenso die Anordnung zur Vorlage eines überarbeiteten Sanierungsplans. Verlangt die BaFin eine Übertragung des Vermögens einer Bank, weil das Institut in seinem Bestand gefährdet ist und ein Systemrisiko darstellt, werden gar bis zu 150 000 Euro fällig. Als neue Gebührentatbestände stehen unter anderem vor der Einführung: eine Anordnung von Maßnahmen zur Beseitigung von Mängeln hinsichtlich Strategien, Prozessen, Verfahren, Funktionen und Konzepten nach § 25 des Kreditwesengesetzes (750 bis 3 000 Euro) sowie diverse “Maßnahmen zur Verbesserung der Eigenkapitalausstattung und der Liquidität”, die meist mit rund 5 000 Euro zu Buche schlagen sollen.Tiefer als bisher in die Tasche greifen die Banken den Planungen zufolge wiederum, wenn es etwa um Befreiungen von einzelnen Normen des Kreditwesengesetzes geht. Werden Korrekturposten auf die Eigenmittel festgesetzt, soll der bisherige Satz von 750 Euro nurmehr die Untergrenze einer bis 4 500 Euro reichenden Spanne sein. Im Zuge neuer GesetzeDie Umsetzung von Basel III in deutsches Recht sowie das Trennbankengesetz haben Änderungen in der Gebührenverordnung nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz erfordert. Ferner passt das Ministerium Gebührensätze an Änderungen weiterer Regelwerke wie des Pfandbriefgesetzes oder des Geldwäschegesetzes an.Das Ministerium plant auch Gebührenreduktionen. Geht es etwa um die “Untersagung des beabsichtigten Erwerbs einer bedeutenden Beteiligung oder ihrer Erhöhung”, sollen Finanzinstitute künftig nur mehr 500 bis 10 000 Euro berappen müssen anstatt wie bisher 5 000 bis 100 000 Euro. Der zwischen 2009 und 2010 auf der Grundlage von zwölf Fällen ermittelte durchschnittliche Verwaltungsaufwand von 5 194 Euro bewege sich am unteren Rand des bisherigen Gebührenrahmens, heißt es: “Daher wird der Höchstsatz um 90 % reduziert.”Unberührt von der Neuregelung der BaFin-Gebühren sind Kosten, die auf die Institute zukommen, wenn die Europäische Zentralbank (EZB) Bankenaufseherin wird. Vorschläge oder Entwürfe zur Gebührenordnung dort gibt es noch nicht. Auch für die administrative Abstimmung zwischen nationalen Behörden wie der BaFin und der EZB entstehen Kosten. Bleiben diese bei der BaFin hängen, müssten auch kleinere Häuser, die nicht die EZB beaufsichtigt, den Aufwand schultern.