Neue Geldwäscheregeln rücken in Sicht
Brüssel hofft auf Einigung über Geldwäscheregeln in diesem Jahr
Differenzen in Trilog-Beratungen gelten als überwindbar
fed Frankfurt
Die EU-Kommission sieht Chancen, dass die Schlussverhandlungen zwischen EU-Parlament und Ministerrat über das Anti-Geldwäsche-Paket im laufenden Jahr zum Abschluss gebracht werden. „Wir hoffen, dass Ende 2023 eine politische Übereinkunft steht”, erklärte Raluca Pruna, die für den Kampf gegen Finanzkriminalität zuständige Abteilungsleiterin der EU-Kommission, anlässlich des Mehrkonferenzenforums Digisustain in Frankfurt. Damit könnte das Gesetzespaket noch vor Abschluss der Legislaturperiode des EU-Parlaments verabschiedet werden und die neue EU-Antigeldwäschebehörde (Anti-Money-Laundering Authority, kurz: AMLA) ihre Arbeit aufnehmen. Das einheitliche Rahmenwerk (Single Rulebook) könnte dann wiederum 2027 in Kraft treten.
Raluca Pruna, Abteilungsleiterin Finanzkriminalität, EU-KommissionDer Zug hat den Bahnhof verlassen, jetzt geht es darum, wie schnell er Fahrt aufnimmt.
Bei den Schlussverhandlungen werde zwar noch über einzelne Aspekte gerungen, etwa die Zahl der künftig von der AMLA direkt beaufsichtigten Einheiten, die zwischen 40 und 60 liegen dürfte. Ein weiterer Diskussionspunkt sei die Betragsschwelle für Cash-Transaktionen. Das EU-Parlament favorisiert 7.000 Euro statt 10.000 Euro. Aber es gebe keine Differenzen, die unüberwindbar scheinen, deutet Pruna an: „Der Zug hat den Bahnhof verlassen, jetzt geht es darum, wie schnell er Fahrt aufnimmt.”
Deutsche Bank wünscht sich Einheitlichkeit
Auch der für Geldwäschebekämpfung zuständige Ministerialdirigent im Bundesfinanzministerium, Marcus Pleyer, hofft auf eine Einigung über das Gesetzespaket noch in diesem Jahr. Denn es sei wichtig, dass es nicht nur harmonisierte, sondern einheitliche Vorgaben gebe. Deutsche-Bank-Vorstand Stefan Simon unterstrich, sein Haus wünsche sich so viel Einheitlichkeit wie möglich, auch in technischen Details. Simon sprach sich dafür aus, die Kooperation zwischen Bank und Behörden ebenso wie zwischen den Banken auszuweiten. Unterstützung für einheitliche Vorgaben kam schließlich auch seitens der EU-Bankenbehörde EBA. Die zuständige Abteilungsleiterin Carolin Gardner erinnerte daran, dass mehr Konsistenz in der EU – etwa bei der Kundenidentifikation – Aufwand, Kosten und Probleme reduziere.