Neue Meldepflicht für Wohnimmobilienkredite
wf Berlin – Das Bundesfinanzministerium in Berlin will eine Datenlücke für die Finanzaufsicht schließen. Finanzinstitute, die Wohnimmobilienkredite vergeben, sollen künftig der Bundesbank dazu detaillierte Daten melden müssen. Diese sieht der Referentenentwurf zu einer Rechtsverordnung aus dem Haus von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) vor. Der Entwurf der “Finanzstabilitätsdatenerhebungsverordnung” liegt der Börsen-Zeitung vor.Die Forderung nach einer besseren Datenbasis im Wohnimmobilienkreditsektor ist nicht neu. Der Ausschuss für Finanzstabilität, dem hierzulande die makroprudenzielle Aufsicht über den gesamten Finanzmarkt obliegt, hatte bereits 2015 ein Kreditregister gefordert. Unterstützung für eine bessere Datenbasis kam vom Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (ESRB), vom Internationalen Währungsfonds (IWF) und vom Sachverständigenrat für Wirtschaft.Deutschland hat dem Entwurf zufolge Nachholbedarf bei der Datenbasis. Andere EU-Länder wie Frankreich, Spanien oder Irland haben demnach bereits ein niedrigschwelliges Kreditregister eingerichtet oder ein aufsichtliches Meldewesen aufgebaut. Pläne dazu gebe es in den Niederlanden, in Österreich, Portugal oder Dänemark. Die Meldepflicht soll den gesamten Bankensektor treffen, aber auch Versicherer und Fonds. In der Kreditwirtschaft sind vor allem kleinere und mittlere Institute in der Pflicht, die den Großteil der Wohnimmobilien finanzieren. Darlehen für Wohnimmobilien haben hierzulande eine große wirtschaftliche Bedeutung. Mehr als die Hälfte aller ausstehenden Bankkredite an inländische Privathaushalte und Unternehmen entfallen darauf.Die Meldepflicht knüpft an die Daten an, die mit der Kreditwürdigkeitsprüfung nach der Wohnimmobilienkreditrichtlinie gewonnen werden. Das Ministerium verspricht sich von der besseren Datenbasis mehr Stabilität für den Finanzmarkt. Die Aufsicht könne einer gegebenenfalls zu lockeren Kreditvergabe Einhalt gebieten. Die Finanzbranche hat vor allem aus Kostengründen stets Vorbehalte gegen zusätzliche Meldepflichten. Die Rechtsverordnung gibt an, dass die Wirtschaft einmalig 1,4 Mill. Euro schultern muss und regelmäßig 95 000 Euro im Jahr. – Bericht Seite 3