Widerrufsbutton wird Pflicht

Neue Regeln für Finanzverträge via Internet beschlossen

Im Zentrum der Reform stehen Vorschriften für mehr Verbraucherschutz – darunter die Pflicht, einen Widerrufsbutton einzuführen.

Neue Regeln für Finanzverträge via Internet beschlossen

Neue Regeln für Verträge via Internet

rec Brüssel

Für Finanzdienstleistungen via Internet und Telefon gelten künftig neue Regeln. Die finalen Vereinbarungen der Reform für den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen haben sowohl den Rat der EU-Staaten als auch das Europaparlament passiert. Sie sind somit beschlossene Sache. Die bisherigen Regeln sind mehr als 20 Jahre alt.

Im Zentrum der Reform stehen Vorschriften für mehr Verbraucherschutz. Dabei geht es beispielsweise um Kredit-, Investment und Versicherungsverträge. So sind Anbieter künftig verpflichtet, einen Widerrufsbutton auf ihrer Homepage einzuführen. Er soll Kunden in die Lage versetzen, einen Vertrag genauso leicht zu kündigen wie abzuschließen.

Im Zuge der Reform fällt das ewige Widerrufsrecht in Fällen, in denen Kunden falsch oder unzureichend informiert worden sind. Ähnliches haben die EU-Gesetzgeber in einer parallelen Reform der Auflagen für Verbraucherkredite vereinbart (siehe BZ vom 13. September).

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