Neue Regeln für Default bei Staatsanleihen

Blockaderechte von Minderheiten beschränkt

Neue Regeln für Default bei Staatsanleihen

bg Frankfurt – Der Branchenverband International Capital Markets Association (ICMA) hat auf die Rechtsstreite bei den Schuldenrestrukturierungen von Argentinien und Griechenland mit einem überarbeiteten Regelwerk reagiert. Den Emittenten von Staatsanleihen soll die Möglichkeit gegeben werden, ihre Verbindlichkeiten bei aufkommenden Zahlungsschwierigkeiten zu restrukturieren, sofern die Gläubiger diesem Ansinnen mit einer Mehrheit von 75 % zustimmen. Dieses Votum soll dann für alle Gläubiger bindend sein.Mit Anwendung dieses Regelwerks könnten Kreditereignisse im Sovereign-Bereich künftig leichter gehandhabt werden, ist die ICMA überzeugt. Denn mit Erreichen der Mindestquote können Minderheiten Maßnahmen wie eine Verlängerung der Laufzeiten oder einen partiellen Schuldenschnitt nicht verhindern. Eine solche Blockadehaltung spekulativer Hedgefonds hatte bei Argentinien kürzlich einen technischen Default ausgelöst, wurde dem Land doch von einem US-Bezirksgericht untersagt, eine Gruppe von friedlichen Gläubigern auszuzahlen, solange die Ansprüche der Rebellen nicht auch befriedigt werden. Das kann Argentinien nicht leisten, würden damit doch weitere Ansprüche schlagend. Nach Ansicht der ICMA, die global 450 Banken und Emittenten vertritt, wurde die Pari-passu-Klausel von dem US-Gericht missbräuchlich angewandt, dient diese doch nicht als Auslöser für Zahlungen.—– Bericht Seite 2