Neue Regeln für Wertpapierfirmen

Schärfere Anforderungen für Anbieter bankähnlicher Dienstleistungen - Mehr Proportionalität

Neue Regeln für Wertpapierfirmen

ahe Brüssel – Die EU-Gesetzgeber haben sich auf einen neuen Regulierungsrahmen für Wertpapierfirmen geeinigt. Neben der Einführung von mehr Proportionalität wird auch der Zugang von Investmenthäusern aus Drittstaaten in die EU neu geregelt, was vor allem im Zuge des Brexit von hoher Bedeutung ist. Mehr als die Hälfte aller aktuell rund 6 000 Wertpapierfirmen in Europa kommen aus dem Vereinigten Königreich. Insbesondere diejenigen, die besonders sensible bankähnliche Dienstleistungen wie eine Absicherung von Wertpapier-Emissionen sowie Handel auf eigene Rechnung erbringen, müssen sich auf schärfere Anforderungen einstellen. Der EU-Kommission werden zusätzliche Befugnisse eingeräumt, wie die Prüfung von Eigenkapitalanforderungen. Strenges Regime nach Brexit “Mit dem neuen Regelwerk stellen wir sicher, dass britische Wertpapierfirmen auch nach dem Brexit einem strengen Regime unterliegen, wenn sie in der EU ihre Dienstleistungen erbringen wollen”, erklärte der zuständige Berichterstatter im EU-Parlament, Markus Ferber (CSU). “Mit dem überarbeiteten Rahmen für Wertpapierfirmen macht sich die EU bereit für den Brexit.” Bei der Einteilung der Wertpapierfirmen blieb es im Wesentlichen bei der Vorlage, auf die sich die EU-Staaten im Januar geeinigt hatten: Große systemrelevante Investmentfirmen mit bankähnlichen Dienstleistungen und einem konsolidierten Vermögen von mindestens 15 Mrd. Euro werden demnach künftig wie Kreditinstitute behandelt und fallen damit unter die Aufsicht der Europäischen Zentralbank (EZB). Sie unterliegen automatisch der europäischen Kapitalrichtlinie (CRR/CRD).Die EU-Kommission hatte in ihrem Gesetzesvorschlag ursprünglich noch 30 Mrd. Euro angesetzt. Firmen mit bankähnlichen Tätigkeiten und konsolidierten Vermögenswerten zwischen 5 Mrd. und 15 Mrd. Euro können von ihrer Aufsichtsbehörde ebenfalls aufgefordert werden, die CRR/CRD anzuwenden. Kleinere Firmen erhalten ein deutlich einfacheres, maßgeschneidertes Aufsichtsregime. “Ein kleiner Anlageberater braucht nicht denselben Vorgaben unterworfen zu sein wie ein milliardenschwerer Vermögensverwalter”, so Ferber.Geschlossen wurde auch ein Schlupfloch in den Gesetzen zur Finanzrichtlinie Mifid II: Sogenannte systematische Internalisierer sollen künftig ebenfalls dem System der Mindestpreisschritte unterliegen. Das soll den Handel deutlich transparenter machen und für eine effizientere Preisbildung sorgen.